Freitag, 5. Dezember 2014

ALG 2-Formular ausfüllen einfach erklärt in relativ leichter Sprache (Schritt für Schritt Anleitung) Teil 2: WBA, VÄM und EKS



Viele Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt überfordert. Irgendwann wird jemand kommen und die Formulare leichter gestalten. Bis dahin erkläre ich kurz wie es richtig geht. Von der Arbeitssuchendmeldung bis zum neuen Job. Das sieht vielleicht jetzt nach viel Text aus, aber es ist ja auch kompliziert. Deshalb habe ich das alles in mehrere Teile eingeteilt. Ich möchte alles sehr einfach erklären. Deshalb habe ich eine relativ leichte Sprache verwendet. Wenn dir die Erklärung geholfen hat und dir die Erklärung gefällt, darfst du diese Internetseite gerne anderen Leuten empfehlen. Wir gehen jetzt Schritt für Schritt alles durch:

Bisher ging es um:

Heute geht es um das Ausfüllen der Formulare:
  • Weiterbewilligungsantrag (WBA)
  • Veränderungsmitteilung (VÄM)
  • Einkommenserklärung für Selbstständige (EKS)

Weiterbewilligungsantrag (WBA)


Einen Weiterbewilligungsantrag stellst du wenn
a)      Du nach 6 Monaten Hartz 4 immer noch keinen Job bekommen hast.
b)      Dir in der Probezeit gekündigt wurde.

Wenn mehr als 6 Monate vergangen sind seit dem letzten Monat, in dem du Geld vom Amt bekommen hast, dann musst du wieder einen Erstantrag, einen Hauptantrag, stellen.

Wichtig: Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
  1. Meine persönlichen Daten…Das muss jeder selber wissen
  2. Weitere Personen in meinem Haushalt
Hinweis: Zum Unterschied zwischen Haushalts-Gemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft habe ich in meinem letzten Blogbeitrag etwas geschrieben im Abschnitt zum Hauptantrag  (HA) bei Punkt 2. Wenn sich bei deinem Familienstand (verheiratet oder ledig oder so) oder beim Familienstand von Leuten in deiner Bedarfsgemeinschaft etwas geändert hat, dann musst du das hier hinschreiben.
Du bist umgezogen. Achtung: Hier musst du das Formular KDU neu ausfüllen.
Jemand ist bei euch eingezogen. Jemand ist bei euch ausgezogen. Hier musst du Name der jeweiligen Person und das Datum hinschreiben. Achtung: Hier müssen wieder zusätzliche Formulare ausgefüllt werden und du musst Nachweise vorlegen.
  1. Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
3.1.Einkommen
Jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft ist selbständig. Hier musst du hinschreiben wer aus deiner Bedarfsgemeinschaft selbständig ist. Achtung: Hier musst du die Anlage EKS ausfüllen. Dazu später mehr.
Jemand aus deiner Bedarsfgemeinschaft geht arbeiten und bekommt dafür Geld. Achtung: Hier müssen Nachweise vorgelegt werden.
Es ist ein Ferienjob.
Hier können zwei Leute eingetragen werden. Name der Person, die arbeiten geht, der Name des Chefs und der Ort, an dem die Hauptfirma steht müssen angegeben werden.
Du oder jemand aus deiner Bedarfsgemeinschaft geht ehrenamtlich arbeiten und bekommt dafür Geld. Schreibe auf wer das in euer Bedarfsgemeinschaft macht und was er macht. Achtung: Auch hier müssen Nachweise vorgelegt werden.
Du oder jemand aus deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Arbeitslosengeld 1. Hier musst du hinschreiben Wer das bekommt, von wann bis wann er das bekommt und wie viel. Achtung: Hier muss ein Bewilligungsbescheid als Nachweis vorgelegt werden. Zum Unterschied Bemessungsentgelt und Arbeitslosengeld habe ich im Blogbeitrag zu ALG 2 etwas geschrieben.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Rente. Hier musst du hinschreiben wer, was für Rente das ist (siehe Beispiele) und wieviel derjenige bekommt. Achtung: Hier musst du Nachweise vorlegen
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft geht arbeiten und bekommt statt Geld Dinge. Du schreibst hin für wen das zutrifft und was derjenige bekommt.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft vermietet oder verpachtet Wohnungen, ein Haus oder Land und bekommt dafür Geld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt gerade statt Geld für Arbeit Krankengeld oder Übergangsgeld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Unterhaltszahlungen oder eine Entschädigung für Opfer.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Wohngeld oder Sozialhilfe.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt anders Geld, zB. Für die Pflege einer Person, Elterngeld oder Trinkgeld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt einmalig einen Betrag an Geld, erbt etwas oder erhält Zinsen.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Kindergeld.
3.2.Absetzungen vom Einkommen
Wer  einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellt, muss auch die Anträge /Formulare für Einkommen (EK) und Vermögen (VM) noch einmal ausfüllen. Bei 3.2 muss man nur etwas angeben, wenn sich im Vergleich zu der Anlage EK etwas geändert hat. Wenn alles gleich geblieben ist, kreuzt du an, dass sich die Absetzungen nicht verändert haben.
  1. Kosten der Unterkunft
Hier trägst du ein: Die Höhe der Kaltmiete oder die Schuldzinsen, die für dein Haus entstehen. Wichtig: Hier nicht die Rate eintragen, die du pro Monat zahlst, um dein Haus abzubezahlen. Die Nebenkosten musst du aufspalten in Nebenkosten (ohne Heizkosten) und Heizkosten. Was sonstige Wohnkosten sind, habe ich bereits an ähnlicher Stelle im vorherigen Blogbeitrag zum Ausfüllen des Formulars  KDU (Kosten der Unterkunft) bei Punkt 2.2 hingeschrieben.
  1. Weitere Änderungen
Auch hier ist wieder wichtig, was anders ist, als bei dem letzten Antrag. Also etwas, was bei deinem letzten Antrag noch nicht so war, wie es heute ist.
Du hast geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begonnen oder dich von deinem Partner/Partnerin getrennt.
Du hast eine neue Bank.
Du hast eine neue Adresse.
Du hast Vermögen bekommen oder verloren.
Oder noch andere Dinge, die ich nicht alle aufzählen kann. Schreibe hin bei wem sich etwas geändert hat, wann das war und was das war.
  1. Bildung und Teilhabe
Wenn du unter 25 Bist, dann kannst du außerdem Geld für „Bildung und Teilhabe“ bekommen, dafür musst du aber einen extra Antrag stellen, den bekommst du direkt im Jobcenter.
Der grüne Text sagt:
Alle Angaben beziehen sich auf den kompletten Monat, in dem du den Antrag stellst. Der Monat beginnt beim ersten (1.)
Alles, was du hier geschrieben hast, ist ein Sozialgeheimnis und die Mitarbeiter im Amt gehen sorgsam mit diesem Geheimnis um.
Du als Vertreter deiner Bedarfsgemeinschaft bist dafür verantwortlich, dass alle Angaben über dich und deine Bedarfsgemeinschaft in den Formularen richtig sind. Wenn die falsch sind, dann gibt es hohe Strafen.
Du bist derjenige, der dafür sorgen muss, dass alle Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft mitwirken und helfen, wenn das Amt etwas verlangt.

Du  hast einen Betreuer vom Betreuungsgericht? Dann mache dort ein Kreuz und lass den Rest deinen Betreuer ausfüllen.
Unterschreibe unten links.

Veränderungsmitteilung (VÄM)



Die Veränderungsmitteilung ist beim Antragstellen von ALG 2 völlig unwichtig. Sie wird wichtig, wenn sich (später) etwas ändert. Sie ist dafür da dem Amt Veränderungen in deinem Leben schnell mitzuteilen.
Wichtig: Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.

  1. Persönliche Daten….das musst du schon selber wissen
  2. Weitere Personen in meinem Haushalt
Ein Haushalt ist deine Wohnung oder dein Einfamilienhaus. Zähle alle Leute, die dauerhaft dort wohnen. Wer davon zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört, ist nicht immer einfach zu klären. Die Agentur für Arbeit hat dafür gute Ausfüllhinweise herausgebracht, die auch einfach zu verstehen sind.
Veränderung 1: Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft hat geheiratet oder hat sich getrennt.
Veränderung 2: Du bist umgezogen. Achtung: Hier musst du zusätzlich das Formular KDU ausfüllen.
Jemand ist bei dir eingezogen oder ausgezogen. Hinweis: Da an keiner anderen Stelle  eine Geburt eines Kindes mitgeteilt werden kann, gehe ich davon aus, dass ein Kind ebenso bedeutet, dass jemand neues eingezogen ist.
  1. Person, auf die sich die nachfolgenden Angaben beziehen
Hier wird der Name einer Person eingetragen. Diese Person lebt mit dir in deiner Bedarfsgemeinschaft. Alle Angaben, die du bei Punkt 4 bis 6 nun hinschreibst, sind NUR auf diese Person bezogen. Wenn sich auch bei einer anderen Person etwas bei Einkommen, Kontonummer oder etwas ganz anderes geändert hat, dann musst du eine zweite Veränderungsmitteilung zusätzlich zu dieser ausfüllen.
  1. Einkommen
4.1.Erwerbseinkommen
Du hast einen neuen Job bekommen.
Etwas in deinem Job hat sich geändert. Wichtig: Das jeweilige Feld wird nur ausgefüllt, wenn sich etwas geändert hat. Wenn sich nichts geändert hat, schreibst du in das Feld nichts rein.
Beispiel: Du bekommst mehr Geld. Du schreibst den neuen Betrag in Brutto und Netto in das Feld „Arbeitsentgelt brutto“ und in das Feld „Arbeitsentgelt netto“ und lässt alle  anderen Felder leer. Achtung: Hier musst du zusätzlich noch einmal das Formular EK (Einkommen) ausfüllen.
4.2.Sonstiges Einkommen
Einkommen ist nicht nur Geld, was du bekommst, wenn du arbeitest. Einkommen ist hier alles, was dir Geld bringt. Dazu zählt auch Geld für die Pflege einer Person, Krankengeld, Rente oder Wohngeld.
Wenn die Person (Name bei Punkt 3) jetzt also mehr Geld durch ein solches (neues) Einkommen bekommt, dann machst du hier ein Kreuz.
Wenn nichts neues hinzugekommen ist, aber sich etwas anderes bei diesen Einkommen geändert hat, dann machst du das Kreuz darunter und beschreibst dann, was sich geändert hat und warum.
4.3.Absetzungen vom Einkommen
Bei deinen Werbungskosten hat sich was geändert. Von Werbungskosten spricht man, wenn du für deine Bemühungen einen Job zu bekommen oder deinen Job zu halten Geld ausgeben musst. Das sind beispielsweise Fahrtkosten oder ein zweiter Haushalt in einer anderen Stadt.
  1. Bankverbindung
Du hast eine neue Kontonummer bekommen.
Du bist jetzt bei einer anderen Bank.
  1. Weitere Änderungen
Der grüne Text zählt einige (von vielen) Möglichkeiten anderer Änderungen auf, die eingetreten sein können in deinem Leben. Hier schreibst du etwas hin, wenn es
a)      Vorher noch nicht irgendwo hingeschrieben wurde
b)      Zu keinem der oben genannten Abschnitte passt.
Das alles musst du natürlich auch irgendwie nachweisen.
Unterschreibe unten links. Damit bestätigst  du, dass alles, was du hingeschrieben hast, wahr ist.

Einkommenserklärung für Selbstständige (EKS)


Dieses Formular ist eines der schwierigsten. Nicht nur für denjenigen, der es ausfüllt, auch für die Leute vom Amt. Sie bitten dich daher hier besonders sorgfältig beim Ausfüllen zu sein. Ich werde hier auch nicht vollständig in einfacher Sprache schreiben können. Für diesen Antrag gibt es sogar extra Ausfüllhinweise weil der Inhalt so komplex ist. Ich rate jedem sich diese Ausfüllhinweise gut durchzulesen, sie sind eigentlich gut zu verstehen und beantworten schon viele Fragen.
Wichtig: Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.


  1. Persönliche Daten
1.1.Wie man heißt, muss man selber wissen
1.2.Das sind die Daten der Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt und selbstständig ist. Wenn mehrere Personen selbstständig sind, muss für jeden ein extra Formular ausgefüllt werden.
  1. Vorläufige oder abschließende Angaben
Es geht hier um dein Einkommen aus Selbstständigkeit. Das kann aber niemand so genau abschätzen und erst recht nicht für die nächsten 6 Monate. Deshalb  füllst du die Anlage EKS zweimal aus. Einmal zur Beantragung von ALG 2 (das ist vorläufig) und einmal nach Ablauf der 6 Monate (das ist abschließend). Im ersten Antrag kannst du nur abschätzen, wie viel zu in den kommenden 6 Monaten einnimmst, im zweiten Antrag/Formular kannst du dann exakt hinschreiben wie viel zu verdient hast. Das wird dann mit den gezahlten Beträgen abgeglichen und wenn du weniger verdient hast, dann bekommst du etwas nachgezahlt, wenn du mehr verdient hast, musst du evtl. was zurückzahlen.
  1. Bewilligungszeitraum
Da hilft das Amt schon mal ein wenig mit dem Text in grün. Also der  Monat, in dem wir uns grade befinden + 5. Beispiel: Wir haben den 15. November2014. Das bedeutet der Bewilligungszeitraum beginnt 11/2014 und endet 4/2015. Achtung: Das gilt nur, wenn der Monat, in dem du den Antrag stellst, auch der Monat ist, aber dem du die Bearbeitung des Antrags wünschst. Man kann nämlich die Bearbeitung von einem Antrag auch hinausschieben. Wenn du einen Bewilligungsbescheid hast, dann gib den Zeitraum an, der dort draufsteht.
  1. Daten zur selbstständigen Tätigkeit
4.1.Allgemeine Daten zur selbstständigen Tätigkeit
Hier musst du natürlich nur etwas hinschreiben, wenn du deinen ersten Antrag stellst (vorläufiger Antrag). Hier musst du hinschreiben: Wie nennt man das, was du tust? (Das hast du schon einmal ausgefüllt im Finanzamt, als du deine Steuernummer beantragt hast.) Wann hast du begonnen selbstständig zu sein, wann hörst du damit auf? An welchem Ort arbeitest du selbstständig? Welche Rechtsform hat dein Unternehmen?
4.2.Personal
Du möchtest Personal (weitere Personen, die in deiner selbstständigen Firma arbeiten) einstellen oder hast das schon gemacht. Schreibe hin wie viele das sein werden/sind.
  1. Zuschüsse/Beihilfen
Du bekommst von irgendwem einen Zuschuss oder ein Darlehen, damit du dich selbstständig machen kannst. Wer, bis wann und wie viel? Das musst du nachweisen können.
Selbes Ding, aber erst beantragt, noch nicht beschlossen, ob du due Zuschüsse bekommst. Wo beantragt, wann beantragt und für welchen Zeitraum beantragt?
  1. Darlehen
Du hast bei der Bank ein Darlehen aufgenommen (Was du selber abbezahlen musst). Hier schreibst du hin: Wie viel bekommst du insgesamt? Wann ging das Geld auf dein Konto ein? Wann beginnst du das Geld zurückzuzahlen? Wie viel zahlst du pro Monat zurück?
  1. Angaben zu Betriebsräumen
Wenn du in deiner Wohnung arbeitest und Teile deiner Wohnung für deine Selbstständigkeit nutzt, dann machst du hier ein Kreuz. Wichtig: Nur der Arbeitsplatz selbst ist ein genutzter Raum und darf auch in Quadratmetern angegeben werden.
Beispiel: Du häkelst Designertopflappen und verkaufst diese für 150 Euro das Stück. Dann ist dein Arbeitsplatz der Sessel, in dem du beim Häkeln sitzt (2-4 Quadratmeter) und nicht die gesamte Wohnung oder der gesamte Raum. Du nutzt  damit 1 Raum gewerblich. Aber als gewerblich genutzte Fläche gilt nicht, wenn du dir deine Mittagsstulle in der Küche schmierst und ab und an auf deine Toilette gehst. Herd und Klo gelten dann nicht als gewerblich genutzte Fläche, obwohl sie während der Arbeitszeit genutzt werden.
Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass alle Angaben, die du in dieses Formular hineingeschrieben hast, wahr sind.

Hinzu kommt ein weiteres Blatt, was als Einlage beiliegt. Das betrifft dein Einkommen als selbstständiger Tätigkeit.
Zunächst wird wieder nach dem üblichen Zeug gefragt, wie bereits im Formular: Name, BG-Nummer, vorläufig oder abschließend. Danach geht’s ans Eingemachte.
Bist du Umsatzsteuerpflichtig? Die wenigsten sind das zum Start ihrer Selbstständigkeit, weil sie als Kleinunternehmer anfangen. Für die gibt es eine spezielle Regelung. Wenn man sein Gewerbe anmeldet, dann muss man im Finanzamt  den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (Zeile 156. Wenn du mehr verdienst  in einem Jahr als 17.500 Euro, dann bist du kein Kleinunternehmer. Wenn du kein Kleinunternehmer bist, dann bist du Umsatzsteuerpflichtig.
Danach kommen die Tabellen A, B und C. Hier werden dann Betriebseinnahmen und Ausgaben eingetragen – also die, die man so schätzt, dass man sie bekommen wird (wenn man das Formular vorläufig ausfüllt). Es geht hier bei den Monaten natürlich um die Monate im Bewilligungszeitraum, den wir vorhin  eingetragen haben. Ich geh hier nur auf die eventuell unklaren Dinge ein, die sich auch nicht mit den Ausfüllhinweisen erklären:

A4       Zuwendungen von Dritten: Geld, was von Verwandten oder Freunden kommt
A5-A7 sind nur für Leute, die Umsatzsteuer zahlen (s.o.) darauf gehe ich hier mal nicht ein.

B1       zurück zu unserem Beispiel: Wer Topflappen häkelt, braucht Wolle. Wolle kostet Geld. Das ist der Wareneinkauf. Diese Waren werden benötigt, um eine Dienstleistung zu erbringen oder Waren herzustellen.
B3       Hier geht es um den Raum, in dem Sie arbeiten. Das Amt will hier den Mietvertrag sehen und rechnet das dann runter. Diese Zeile würde ich gemeinsam mit Zeile B14 persönlich mit dem Bearbeiter besprechen, wenn man nur einen Teil eines Raumes für die Arbeit nutzt. Darüber sagen die Ausfüllhinweise nämlich konkret nichts.
B4       betriebliche Versicherungen sind Versicherungen, die dein Betrieb betreffen. Also nicht deine eigenen Versicherungen es sei denn du bist Hebamme oder so und brauchst dafür eine ganz  spezielle Versicherung, um selbstständig arbeiten zu dürfen.
B8       Investitionen sind keine Waren, die verbraucht werden zur Herstellung oder Dienstleistung. Investitionen sind beispielsweise größere Anschaffungen, wie Maschinen. Oder für den Gärtner ein Spaten. Ein PC für den Programmierer etc.
B9       Du hast nicht Firmengelder für Investitionen (B8) ausgegeben, sondern Geld, was du von Verwandten oder Freunden hattest.
B12     beratungskosten sind Kosten, die du hast, um einen Steuerberater oder so zu bezahlen.
B15 und B16 sind in den Ausfüllhinweisen zu Formular EKS super erklärt.
B17 und B18 betreffen wieder nur Leute mit Umsatzsteuerpflicht. Da gehe ich jetzt nicht drauf ein.

Abschnitt C behandelt deine Ausgaben. Also Ausgaben, die DU hast, nicht der Betrieb, den du als Selbstständiger führst.
C9       Hier geht es um Unterhaltsleistungen, die du an jemand anderen zahlen musst.
C10 und C11 wurden so ähnlich schon einmal beschrieben im vorherigen Blogbeitrag bei den Erläuterungen zu Anlage EK Punkt 3.1
Unten unterschreiben

Noch was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.



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1 Kommentar:

  1. hallo, muss man auch für die Kinder EK und VM abgeben, auch wenn die nix verdienen und nix selbst haben?

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