Viele
Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt überfordert. Irgendwann
wird jemand kommen und die Formulare leichter gestalten. Bis dahin erkläre ich
kurz wie es richtig geht. Von der Arbeitssuchendmeldung bis zum neuen Job. Das
sieht vielleicht jetzt nach viel Text aus, aber es ist ja auch kompliziert.
Deshalb habe ich das alles in mehrere Teile eingeteilt. Ich möchte alles sehr
einfach erklären. Deshalb habe ich eine relativ leichte Sprache verwendet. Wenn
dir die Erklärung geholfen hat und dir die Erklärung gefällt, darfst du diese
Internetseite gerne anderen Leuten empfehlen. Wir gehen jetzt Schritt für
Schritt alles durch:
Bisher
ging es um:
Heute
geht es um das Ausfüllen der Formulare:
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
- Veränderungsmitteilung (VÄM)
- Einkommenserklärung für Selbstständige (EKS)
Weiterbewilligungsantrag (WBA)
Einen
Weiterbewilligungsantrag stellst du wenn
a)
Du nach 6 Monaten Hartz 4 immer noch keinen Job
bekommen hast.
b)
Dir in der Probezeit gekündigt wurde.
Wenn
mehr als 6 Monate vergangen sind seit dem letzten Monat, in dem du Geld vom Amt
bekommen hast, dann musst du wieder einen Erstantrag, einen Hauptantrag,
stellen.
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
- Meine persönlichen Daten…Das muss jeder selber wissen
- Weitere Personen in meinem Haushalt
Hinweis: Zum Unterschied zwischen Haushalts-Gemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft
habe ich in
meinem letzten Blogbeitrag etwas geschrieben im Abschnitt zum
Hauptantrag (HA) bei Punkt 2. Wenn sich
bei deinem Familienstand
(verheiratet oder ledig oder so) oder beim Familienstand von Leuten in deiner
Bedarfsgemeinschaft etwas geändert hat, dann musst du das hier hinschreiben.
Du bist umgezogen. Achtung: Hier musst du das Formular
KDU neu ausfüllen.
Jemand ist bei euch eingezogen. Jemand ist bei euch
ausgezogen. Hier musst du Name der jeweiligen Person und das Datum
hinschreiben. Achtung: Hier müssen wieder zusätzliche Formulare
ausgefüllt werden und du musst Nachweise vorlegen.
- Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
3.1.Einkommen
Jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft ist selbständig. Hier
musst du hinschreiben wer aus deiner Bedarfsgemeinschaft selbständig ist. Achtung:
Hier musst du die Anlage EKS ausfüllen. Dazu später mehr.
Jemand aus deiner Bedarsfgemeinschaft geht arbeiten und bekommt
dafür Geld. Achtung: Hier müssen Nachweise vorgelegt werden.
Es ist ein Ferienjob.
Hier können zwei Leute eingetragen werden. Name der Person,
die arbeiten geht, der Name des Chefs und der Ort, an dem die Hauptfirma steht
müssen angegeben werden.
Du oder jemand aus deiner Bedarfsgemeinschaft geht ehrenamtlich arbeiten
und bekommt dafür Geld. Schreibe auf wer das in euer Bedarfsgemeinschaft macht und
was er macht. Achtung: Auch hier müssen Nachweise vorgelegt werden.
Du oder jemand aus deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Arbeitslosengeld 1. Hier musst du
hinschreiben Wer das bekommt, von wann bis wann er das bekommt und wie viel. Achtung:
Hier muss ein Bewilligungsbescheid als Nachweis vorgelegt werden. Zum
Unterschied Bemessungsentgelt und Arbeitslosengeld habe ich im Blogbeitrag
zu ALG 2 etwas geschrieben.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft
bekommt Rente. Hier musst du hinschreiben wer, was für Rente das ist
(siehe Beispiele) und wieviel derjenige bekommt. Achtung: Hier musst du
Nachweise vorlegen
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft
geht arbeiten und bekommt statt Geld Dinge. Du schreibst hin für wen das
zutrifft und was derjenige bekommt.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft
vermietet oder verpachtet Wohnungen, ein Haus oder Land und bekommt
dafür Geld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft
bekommt gerade statt Geld für Arbeit Krankengeld oder Übergangsgeld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft
bekommt Unterhaltszahlungen oder eine Entschädigung für Opfer.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Wohngeld oder
Sozialhilfe.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt anders Geld, zB.
Für die Pflege einer Person, Elterngeld oder Trinkgeld.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt einmalig einen
Betrag an Geld, erbt etwas oder erhält Zinsen.
Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft bekommt Kindergeld.
3.2.Absetzungen vom Einkommen
Wer einen
Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellt, muss auch die Anträge /Formulare für Einkommen (EK) und Vermögen (VM) noch einmal
ausfüllen. Bei 3.2 muss man nur etwas angeben, wenn sich im Vergleich zu der
Anlage EK etwas geändert hat. Wenn alles gleich geblieben ist, kreuzt du an,
dass sich die Absetzungen nicht verändert haben.
- Kosten der Unterkunft
Hier trägst du ein: Die Höhe der Kaltmiete oder die
Schuldzinsen, die für dein Haus entstehen. Wichtig: Hier nicht die Rate
eintragen, die du pro Monat zahlst, um dein Haus abzubezahlen. Die Nebenkosten
musst du aufspalten in Nebenkosten (ohne Heizkosten) und Heizkosten. Was
sonstige Wohnkosten sind, habe ich bereits an ähnlicher Stelle im
vorherigen Blogbeitrag zum Ausfüllen des Formulars KDU (Kosten der Unterkunft) bei Punkt 2.2
hingeschrieben.
- Weitere Änderungen
Auch hier ist wieder wichtig, was anders ist, als bei dem
letzten Antrag. Also etwas, was bei deinem letzten Antrag noch nicht so war,
wie es heute ist.
Du hast geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begonnen oder
dich von deinem Partner/Partnerin getrennt.
Du hast eine neue Bank.
Du hast eine neue Adresse.
Du hast Vermögen bekommen oder verloren.
Oder noch andere Dinge, die ich nicht alle aufzählen kann.
Schreibe hin bei wem sich etwas geändert hat, wann das war und was das war.
- Bildung und Teilhabe
Wenn du unter 25 Bist, dann kannst du außerdem Geld für
„Bildung und Teilhabe“ bekommen, dafür musst du aber einen extra Antrag
stellen, den bekommst du direkt im Jobcenter.
Der
grüne Text sagt:
Alle
Angaben beziehen sich auf den kompletten Monat, in dem du den Antrag stellst.
Der Monat beginnt beim ersten (1.)
Alles,
was du hier geschrieben hast, ist ein Sozialgeheimnis und die Mitarbeiter im Amt
gehen sorgsam mit diesem Geheimnis um.
Du
als Vertreter deiner Bedarfsgemeinschaft bist dafür verantwortlich,
dass alle Angaben über dich und deine Bedarfsgemeinschaft in den Formularen richtig
sind. Wenn die falsch sind, dann gibt es hohe Strafen.
Du bist
derjenige, der dafür sorgen muss, dass alle Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft
mitwirken und helfen, wenn das Amt etwas verlangt.
Du hast einen Betreuer vom Betreuungsgericht?
Dann mache dort ein Kreuz und lass den Rest deinen Betreuer ausfüllen.
Unterschreibe
unten links.
Die Veränderungsmitteilung
ist beim Antragstellen von ALG 2 völlig unwichtig. Sie wird wichtig, wenn sich
(später) etwas ändert. Sie ist dafür da dem Amt Veränderungen in deinem Leben
schnell mitzuteilen.
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
- Persönliche Daten….das musst du schon selber wissen
- Weitere Personen in meinem Haushalt
Ein Haushalt ist deine Wohnung oder dein Einfamilienhaus.
Zähle alle Leute, die dauerhaft dort wohnen. Wer davon zu deiner Bedarfsgemeinschaft
gehört, ist nicht immer einfach zu klären. Die Agentur für Arbeit
hat dafür gute Ausfüllhinweise
herausgebracht, die auch einfach zu verstehen sind.
Veränderung 1: Du oder jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft hat
geheiratet oder hat sich getrennt.
Veränderung 2: Du bist umgezogen. Achtung: Hier musst du
zusätzlich das Formular KDU ausfüllen.
Jemand ist bei dir eingezogen oder ausgezogen. Hinweis: Da an
keiner anderen Stelle eine Geburt eines Kindes mitgeteilt werden
kann, gehe ich davon aus, dass ein Kind ebenso bedeutet, dass jemand neues
eingezogen ist.
- Person, auf die sich die nachfolgenden Angaben beziehen
Hier wird der Name einer Person eingetragen. Diese Person lebt
mit dir in deiner Bedarfsgemeinschaft. Alle Angaben, die du bei
Punkt 4 bis 6 nun hinschreibst, sind NUR auf diese Person bezogen. Wenn sich
auch bei einer anderen Person etwas bei Einkommen, Kontonummer oder etwas ganz
anderes geändert hat, dann musst du eine zweite Veränderungsmitteilung
zusätzlich zu dieser ausfüllen.
- Einkommen
4.1.Erwerbseinkommen
Du hast einen neuen Job bekommen.
Etwas in deinem Job hat sich geändert. Wichtig: Das jeweilige Feld wird nur ausgefüllt, wenn sich
etwas geändert hat. Wenn sich nichts geändert hat, schreibst du in das Feld
nichts rein.
Beispiel: Du bekommst mehr Geld. Du schreibst den neuen
Betrag in Brutto und Netto in das Feld „Arbeitsentgelt brutto“ und in das Feld
„Arbeitsentgelt netto“ und lässt alle
anderen Felder leer. Achtung:
Hier musst du zusätzlich noch einmal das Formular EK (Einkommen) ausfüllen.
4.2.Sonstiges Einkommen
Einkommen ist nicht nur Geld, was du bekommst, wenn du
arbeitest. Einkommen ist hier alles, was dir Geld bringt. Dazu zählt auch Geld
für die Pflege einer Person, Krankengeld, Rente oder Wohngeld.
Wenn die Person (Name bei Punkt 3) jetzt also mehr Geld durch
ein solches (neues) Einkommen bekommt, dann machst du hier ein Kreuz.
Wenn nichts neues hinzugekommen ist, aber sich etwas anderes
bei diesen Einkommen geändert hat, dann machst du das Kreuz darunter und
beschreibst dann, was sich geändert hat und warum.
4.3.Absetzungen vom Einkommen
Bei deinen Werbungskosten hat sich was geändert. Von
Werbungskosten spricht man, wenn du für deine Bemühungen einen Job zu bekommen
oder deinen Job zu halten Geld ausgeben musst. Das sind beispielsweise
Fahrtkosten oder ein zweiter Haushalt in einer anderen Stadt.
- Bankverbindung
Du hast eine neue Kontonummer bekommen.
Du bist jetzt bei einer anderen Bank.
- Weitere Änderungen
Der grüne Text zählt einige
(von vielen) Möglichkeiten anderer Änderungen auf, die eingetreten sein können
in deinem Leben. Hier schreibst du etwas hin, wenn es
a)
Vorher noch nicht irgendwo hingeschrieben wurde
b)
Zu keinem der oben genannten Abschnitte passt.
Das alles musst du natürlich auch irgendwie nachweisen.
Unterschreibe
unten links. Damit bestätigst du, dass alles,
was du hingeschrieben hast, wahr ist.
Dieses
Formular ist eines der schwierigsten. Nicht nur für denjenigen, der es
ausfüllt, auch für die Leute vom Amt. Sie bitten dich daher hier besonders
sorgfältig beim Ausfüllen zu sein. Ich werde hier auch nicht vollständig in
einfacher Sprache schreiben können. Für diesen Antrag gibt es sogar extra Ausfüllhinweise
weil der Inhalt so komplex ist. Ich rate jedem sich diese Ausfüllhinweise gut
durchzulesen, sie sind eigentlich gut zu verstehen und beantworten schon viele
Fragen.
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
- Persönliche Daten
1.1.Wie man heißt, muss man selber
wissen
1.2.Das sind die Daten der Person, die
in der Bedarfsgemeinschaft lebt und selbstständig ist. Wenn mehrere Personen
selbstständig sind, muss für jeden ein extra Formular ausgefüllt werden.
- Vorläufige oder abschließende Angaben
Es geht hier um dein Einkommen aus Selbstständigkeit. Das kann
aber niemand so genau abschätzen und erst recht nicht für die nächsten 6
Monate. Deshalb füllst du die Anlage EKS
zweimal aus. Einmal zur Beantragung von ALG 2 (das ist vorläufig) und einmal nach
Ablauf der 6 Monate (das ist abschließend). Im ersten Antrag kannst du nur
abschätzen, wie viel zu in den kommenden 6 Monaten einnimmst, im zweiten
Antrag/Formular kannst du dann exakt hinschreiben wie viel zu verdient hast.
Das wird dann mit den gezahlten Beträgen abgeglichen und wenn du weniger
verdient hast, dann bekommst du etwas nachgezahlt, wenn du mehr verdient hast,
musst du evtl. was zurückzahlen.
- Bewilligungszeitraum
Da hilft das Amt schon mal ein wenig mit dem Text in grün. Also der
Monat, in dem wir uns grade befinden + 5. Beispiel: Wir haben den 15.
November2014. Das bedeutet der Bewilligungszeitraum beginnt 11/2014 und endet
4/2015. Achtung: Das gilt
nur, wenn der Monat, in dem du den Antrag stellst, auch der Monat ist, aber dem
du die Bearbeitung des Antrags wünschst. Man kann nämlich die Bearbeitung von
einem Antrag auch hinausschieben. Wenn du einen Bewilligungsbescheid hast, dann
gib den Zeitraum an, der dort draufsteht.
- Daten zur selbstständigen Tätigkeit
4.1.Allgemeine Daten zur
selbstständigen Tätigkeit
Hier musst du natürlich nur etwas hinschreiben, wenn du deinen
ersten Antrag stellst (vorläufiger Antrag). Hier musst du
hinschreiben: Wie nennt man das, was du tust? (Das hast du schon einmal
ausgefüllt im Finanzamt, als du deine Steuernummer beantragt hast.) Wann hast
du begonnen selbstständig zu sein, wann hörst du damit auf? An welchem Ort
arbeitest du selbstständig? Welche Rechtsform hat dein Unternehmen?
4.2.Personal
Du möchtest Personal (weitere Personen, die in deiner
selbstständigen Firma arbeiten) einstellen oder hast das schon gemacht.
Schreibe hin wie viele das sein werden/sind.
- Zuschüsse/Beihilfen
Du bekommst von irgendwem einen Zuschuss oder ein Darlehen,
damit du dich selbstständig machen kannst. Wer, bis wann und wie viel? Das
musst du nachweisen können.
Selbes Ding, aber erst beantragt, noch nicht beschlossen, ob
du due Zuschüsse bekommst. Wo beantragt, wann beantragt und für welchen
Zeitraum beantragt?
- Darlehen
Du hast bei der Bank ein Darlehen aufgenommen (Was du selber
abbezahlen musst). Hier schreibst du hin: Wie viel bekommst du insgesamt? Wann
ging das Geld auf dein Konto ein? Wann beginnst du das Geld zurückzuzahlen? Wie
viel zahlst du pro Monat zurück?
- Angaben zu Betriebsräumen
Wenn du in deiner Wohnung arbeitest und Teile deiner Wohnung
für deine Selbstständigkeit nutzt, dann machst du hier ein Kreuz. Wichtig: Nur
der Arbeitsplatz selbst ist ein genutzter Raum und darf auch in Quadratmetern
angegeben werden.
Beispiel: Du häkelst Designertopflappen und verkaufst diese
für 150 Euro das Stück. Dann ist dein Arbeitsplatz der Sessel, in dem du beim
Häkeln sitzt (2-4 Quadratmeter) und nicht die gesamte Wohnung oder der gesamte
Raum. Du nutzt damit 1 Raum gewerblich.
Aber als gewerblich genutzte Fläche gilt nicht, wenn du dir deine Mittagsstulle
in der Küche schmierst und ab und an auf deine Toilette gehst. Herd und Klo
gelten dann nicht als gewerblich genutzte Fläche, obwohl sie während der Arbeitszeit
genutzt werden.
Mit
deiner Unterschrift bestätigst du, dass alle Angaben, die du in dieses Formular
hineingeschrieben hast, wahr sind.
Hinzu
kommt ein weiteres Blatt, was als Einlage beiliegt. Das betrifft dein Einkommen als selbstständiger Tätigkeit.
Zunächst
wird wieder nach dem üblichen Zeug gefragt, wie bereits im Formular: Name,
BG-Nummer, vorläufig oder abschließend. Danach geht’s ans Eingemachte.
Bist
du Umsatzsteuerpflichtig? Die
wenigsten sind das zum Start ihrer Selbstständigkeit, weil sie als
Kleinunternehmer anfangen. Für die gibt es eine spezielle Regelung. Wenn man
sein Gewerbe anmeldet, dann muss man im Finanzamt den Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (Zeile 156. Wenn du mehr
verdienst in einem Jahr als 17.500 Euro,
dann bist du kein Kleinunternehmer. Wenn du kein Kleinunternehmer bist, dann
bist du Umsatzsteuerpflichtig.
Danach
kommen die Tabellen A, B und C. Hier werden dann Betriebseinnahmen und Ausgaben
eingetragen – also die, die man so schätzt, dass man sie bekommen wird (wenn
man das Formular vorläufig ausfüllt). Es geht hier
bei den Monaten natürlich um die Monate im Bewilligungszeitraum, den wir
vorhin eingetragen haben. Ich geh hier
nur auf die eventuell unklaren Dinge ein, die sich auch nicht mit den
Ausfüllhinweisen erklären:
A4 Zuwendungen von Dritten: Geld, was von
Verwandten oder Freunden kommt
A5-A7 sind nur für Leute, die Umsatzsteuer zahlen
(s.o.) darauf gehe ich hier mal nicht ein.
B1 zurück zu unserem Beispiel: Wer Topflappen
häkelt, braucht Wolle. Wolle kostet Geld. Das ist der Wareneinkauf. Diese Waren
werden benötigt, um eine Dienstleistung zu erbringen oder Waren herzustellen.
B3 Hier geht es um den Raum, in dem Sie
arbeiten. Das Amt will hier den Mietvertrag sehen und rechnet das dann runter.
Diese Zeile würde ich gemeinsam mit Zeile B14 persönlich mit dem Bearbeiter
besprechen, wenn man nur einen Teil eines Raumes für die Arbeit nutzt. Darüber
sagen die Ausfüllhinweise nämlich konkret nichts.
B4 betriebliche Versicherungen sind
Versicherungen, die dein Betrieb betreffen. Also nicht deine eigenen
Versicherungen es sei denn du bist Hebamme oder so und brauchst dafür eine
ganz spezielle Versicherung, um
selbstständig arbeiten zu dürfen.
B8 Investitionen sind keine Waren, die
verbraucht werden zur Herstellung oder Dienstleistung. Investitionen sind beispielsweise
größere Anschaffungen, wie Maschinen. Oder für den Gärtner ein Spaten. Ein PC
für den Programmierer etc.
B9 Du hast nicht Firmengelder für Investitionen
(B8) ausgegeben, sondern Geld, was du von Verwandten oder Freunden hattest.
B12 beratungskosten sind Kosten, die du hast,
um einen Steuerberater oder so zu bezahlen.
B15
und B16 sind in den Ausfüllhinweisen
zu Formular EKS super erklärt.
B17 und
B18 betreffen wieder nur Leute mit Umsatzsteuerpflicht. Da gehe ich jetzt nicht
drauf ein.
Abschnitt
C behandelt deine Ausgaben. Also Ausgaben, die DU hast, nicht der Betrieb, den
du als Selbstständiger führst.
C9 Hier geht es um Unterhaltsleistungen, die
du an jemand anderen zahlen musst.
C10 und
C11 wurden so ähnlich schon einmal beschrieben im
vorherigen Blogbeitrag bei den Erläuterungen zu Anlage EK Punkt 3.1
Unten
unterschreiben
Noch
was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter
zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele
aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden
entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit
übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.
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hallo, muss man auch für die Kinder EK und VM abgeben, auch wenn die nix verdienen und nix selbst haben?
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