Freitag, 19. Dezember 2014

Erste Schritte in die Selbstständigkeit und rechtliche Grauzonen



Im Internet gibt es häufiger Angebote mit kleineren Arbeiten oder Ähnlichem Geld zu verdienen, aber rechtlich ist das ganz glattes Eis. Warum das so ist, erkläre ich am Schluss.
Kurz zur Vorgeschichte, warum ich mich mit Selbstständigkeit beschäftigt habe: Ich bin arbeitslos geworden und bekam aber die Möglichkeit mit freiem Lektorat und dem Texten von Texten Geld zu verdienen. Dafür braucht man nur eine Steuernummer und kann dann Rechnungen schreiben, sagte man mir. Super, dachte ich, und auch besser als „arbeitslos“ auf dem Lebenslauf. Doch Selbstständigkeit ist nicht mal eben Selbstständigkeit und zieht außerdem eine Menge an steuerrechtlichen Formularen nach sich. Deshalb habe ich meine Erfahrungen hier kurz zusammengefasst, damit andere es eventuell leichter haben werden.
Es gibt einen Unterschied zwischen freiberuflich selbstständig und nebenberuflich selbstständig und gewerblich selbstständig.
Diese Einstufung nimmt meistens das Finanzamt vor. Dabei wird u.a. davon ausgegangen was du eigentlich arbeitest. Geht es um Dienstleistungen, um Handel, um Handwerk oder um eine künstlerische Tätigkeit?
Freiberuflich selbständig sind generell gewisse Berufe, wie Rechtsanwalt, Journalist oder Heilpraktiker. Eine Liste dieser Berufe gibt es im Internet. Außerdem hat der Bund dafür eine Checkliste herausgegeben. Ebenfalls als freiberuflich selbstständige Tätigkeit gilt wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. ABER: nicht freiberuflich sind beispielsweise Werbefachleute, Sportler, Makler und Fotografen oder gewisse IT-Berufe, wie Graphiker, Werbetexter und Designer (Quelle 2). Diese zählen zu den Gewerbetreibenden.
Nebenberuflich Selbstständige können gewerblich selbstständig sein, haben aber nebenbei noch eine Haupttätigkeit, bei der sie beispielsweise angestellt sind. Man kann aber auch freiberuflich nebenberuflich selbstständig sein. Über diese Tätigkeit muss der Arbeitgeber/Chef allerdings informiert werden. Wenn du dem Chef Konkurrenz machst oder du in deinem Hauptjob nicht mehr richtig arbeiten kannst wegen der Doppelbelastung, darf er dir die Tätigkeit verbieten. Wenn dies nicht zutrifft, gibt es zwar keine Informationspflicht, aber schlecht ist es nicht, denn Heimlichkeit trägt nicht unbedingt zu einem gesunden Arbeitsklima bei.
Gewerblich selbstständig ist man mit Gründung einer GmbH. Aber auch eine GbR, eine OHG oder eine KG können gewerblich sein. Als gewerbliche Tätigkeiten werden handwerkliche Tätigkeiten, Ladengeschäfte oder auch der Verkauf bei Ebay eingestuft (Quelle 1), wenn dieser eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Ebay ist gewerblich?  - Oh Gott!

Alle, die schon jahrelang bei ebay alten Hausrat verkaufen und in Panik verfallen weil sie das die ganze Zeit ohne Gewerbeschein gemacht haben, möchte ich beruhigen. Du bist nicht dein Beruf. Das heißt, man kann auch privat Dinge bei ebay verkaufen, ohne damit beruflich als Verkäufer zu gelten. Generell gilt alles als gewerblich, wenn etwas verkauft wird, was speziell für den Verkauf hergestellt wird. Man spricht hier von einer Gewinnerzielungsabsicht. Wenn du alte Bücher verkaufst oder Hausrat, den du selber nicht mehr brauchst, dann bekommst du dafür meistens wesentlich weniger, als du selbst damals dafür bezahlt hast. Du machst also keinen Gewinn. Häkelst du jetzt aber speziell für den Verkauf bei ebay Topflappen, so ist diese Tätigkeit gewerblich und muss beim Gewerbeamt  angemeldet werden.

Wie funktioniert der Start in die Selbstständigkeit?
In jedem Falle braucht man eine Steuernummer für die Selbstständigkeit. Die gibt’s beim Finanzamt. Entgegen landläufiger Meinungen reicht allerdings ein formloses Schreiben nicht aus, um eine Steuernummer zu erhalten. Dafür muss ein hochkomplexes Formular ausgefüllt werden, welches dazu dient herauszufinden, ob man Einkommensteuer-Vorauszahlungen entrichten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben oder Lohnsteuer-Anmeldungen einreichen muss.
Generell darf das Finanzamt nicht beraten! Wenn du zu viele Fragen stellst, wirst du schnell gebremst und wirst an einen Steuerberater verwiesen. Der kostet natürlich. Also entweder musst du die Fragen gut verpacken oder so beiläufig stellen, dass sie als Fragen nicht auffallen, oder du suchst dir Hilfe im Internet. Dabei besteht allerdings das Problem, dass die Informationen nicht zwingend frei von Fehlern sind und man nicht alle Situationen und Möglichkeiten abdecken kann. Ein paar gute Seiten habe ich aber dennoch am Ende dieses Blogbeitrags aufgelistet.

Das Formular heißt „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
Das Formular gibt es auch hier zum Download www.bundesfinanzministerium.de
Darin wird man zur Person, zum Betrieb und zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen befragt. Man muss dort auch die Tätigkeit eintragen, der man nachgeht, damit diese den oben aufgeführten Einkunftsarten zugeordnet werden kann.
Als Alleinunternehmer ist man selbst mit seiner eigenen Adresse das Unternehmen und muss bei Angaben zu Angestellten und Arbeitnehmern zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer dann selbstverständlich auch eine Null eintragen, denn man selbst zählt nicht als eigener Angestellter.
Das gesamte Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit Ausfüllhilfe gibt es auch im Info-Heft vom Staatsministerium für Finanzen „Steuerlicher Wegweiser für Existenzgründer“, der eine ausgezeichnete Informationsquelle für alle steuerlichen Fragen ist. Diese findet man auch für sein jeweiliges Bundeland ganz schnell im Internet.
Wer im Gründungsjahr (und auch danach) jährlich nicht mehr als 17.500 Euro verdient, fällt unter die Kleinunternehmerregelung. (Zu den 17.500 Euro zählen nur Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, nicht die Einnahmen aus einer (hauptberuflichen) sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.) Das bedeutet, dass man keine Umsatzsteuer veranschlagen muss, demnach auch keine Umsatzsteuervoranmeldung veranschlagen kann und, dass man keine Bilanzbuchhaltung machen muss, sondern seine Gewinne und Verluste mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dem Finanzamt anzeigt.

Jeder Selbstständige ist zudem verpflichtet eine Kranken- und Pflegeversicherung und eine Rentenversicherung zu haben. Wenn man neben der freiberuflichen Selbstständigkeit Arbeitslosengeld 2 bezieht, so zahlt das Jobcenter die KV- und SV-Beiträge. Aber wer länger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, fliegt automatisch aus dem Leistungsbezug raus.

Einkommenssteuer muss aber jeder zahlen. Dafür gibt man bei der Steuererklärung die selbstständig erwirtschafteten Einnahmen an bei Einnahmen aus ehrenamtlicher oder selbstständiger Tätigkeit. Liegen die Einnahmen insgesamt (Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Job) unter 8365 Euro, so muss man eigentlich keine Steuererklärung abgeben, aber wenn man viele Ausgaben hatte oder zusätzlich Kapitalertragssteuer o.ä. zahlen muss, kann eine freiwillige Steuererklärung abgeben, um anderweitig gezahlte Steuern zurückzubekommen. Eine Steuererklärung ist generell nur elektronisch möglich z.B. über www.elster.de. Diese muss immer bis spätestens 31.5. des Folgejahres abgegeben werden.
Wer nicht freiberuflich selbstständig arbeitet, der muss ein Gewerbe anmelden. Das macht man nicht beim Finanzamt, sondern beim Ordnungsamt oder Bürgeramt oder direkt beim Gewerbeamt. Der Gewerbeschein kostet zwischen 30 und 50 Euro. Damit ist es leider nicht getan. Sobald man einmal sein Gewerbe angemeldet hat, kommen die verschiedenen Gewerkschaftsverbände, wie IHK und Co auf einen zu. Die ersten zwei Jahre sind häufig beitragsfrei, danach muss man pro Jahr 150 Euro oder mehr abdrücken. Für nebenberuflich Gewerbetreibende ist das oft nicht nur ein halbes Vermögen, sondern auch 50 -100 % der kompletten Jahreseinnahmen. Deshalb spricht das Gewerbeamt von einer deutlichen Gewinnerzielungsabsicht, die vorhanden sein muss. Diese kann auch schon bei kleineren Beträgen vorhanden sein, also immer genau überlegen, ob der Aufwand die Kosten lohnt.

Minijobs im Internet und ihre Zuordnung

Wie ich bereits anklingen ließ, habe ich mich ausführlich an mehreren Stellen beraten lassen, was die Verdienste und Steuerpflicht bzw. Gewerbeanmeldung bei Kleinstgewerben im Internet angeht. Bei der Gelegenheit habe ich auch mal ein paar Grauzonen erfragt, über die ich im Internet gelesen hatte. Das sind meine Ergebnisse:

Fotolia
Der Verkauf von Lizenzfreiem Material stellt eine wirtschaftliche Aktivität dar. Wer bei Fotolia Fotos verkauft, muss nicht nur das Steuerformular W-8 BEN der USA ausfüllen, um zu bestätigen, dass er nicht in den USA besteuert werden darf, sondern muss außerdem in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Ausnahme: Wenn ein Hobbyfotograf Bilder, die eh nur bei ihm auf dem Rechner rumliegen anderen Leuten zur Verfügung gestellt werden, einfach weil man ein netter Mensch ist, so ist das künstlerische Fotografie und kein Gewerbe. Denn ein Gewerbe braucht zwingend eine Gewinnerzielungsabsicht. Hier zählt dann ab einem gewissen Punkt also wieder das Ermessen des Gewerbeamtes: Ist es nur Kunst oder ist es schon Gewerbe. Wer mit Fotolia weniger als 10 Euro im Jahr verdient, braucht sich aber um diese Frage sicherlich keine Gedanken zu machen.



Bloggen bei Blogspot oder V-Log bei Youtube via Google
Sie lesen grade meinen Blog. Blogspot ist eine Google-Tochter. Google, Blogspot, Youtube und Co. mit ihren Monetarisierungsmöglichkeiten oder Partnerverträgen sind eine rechtliche Grauzone. Es gibt für Einkünfte aus solchen Quellen in Deutschland keine rechtlichen Grundlagen. Grundsätzlich ist das Bloggen mein Hobby, wird also nicht als Arbeit angesehen. Auch ist es eine weitgehend künstlerische bzw. im weitesten Sinne publizistische, redaktionelle oder ganz weit gegriffen journalistische Tätigkeit, die fast immer unterfreiberufliche Selbstständigkeit gezählt wird. Allerdings laufen Blog und Youtube-Kanal trotz aktivierter Monetarisierung ohne Gewinnerzielungsabsicht und sind demnach nach Auskunft des Gewerbeamtes und eines Beraters der IHK weder gewerbepflichtig, noch steuerpflichtig, da die Einnahmen unter 5 Euro im Jahr liegen. Wenn man allerdings erfolgreicher wird und über diesen Google-Spaß wirklich Geld verdient, dann müsste man das dann auch irgendwann irgendwo melden, aber ob das freiberuflich ist oder ein Gewerbe braucht, das konnte mir keiner sagen.


 



Clickworker, Textbroker und Co.
Diese Unternehmen verdienen Geld, indem Sie Kundenaufträge annehmen Texte (Content) zu schreiben, diese Aufträge an Autoren weitergeben, diese Texte schreiben lassen und die fertigen Texte den Kunden geben. Die Verdienste können hoch sein, wenn man ranklotzt. Der Arbeitsaufwand, den man aber für eine Recherche hat, ist im Vergleich zum Gewinn unverhältnismäßig hoch. Hier sind zwei Berichte, einer aus Kundensicht, der eine aus Autorensicht:
Grundsätzlich gilt hier: Gibt man die Rechte am Text ab, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die meisten Unternehmen halten es daher so, dass man zwar die Urheberrechte behält, aber die Verwendungs- und Veröffentlichungsrechte an den Kunden abtritt. Wenn es sich um Auftragsarbeiten handelt, sollte man also vorsichtig sein.

Socken stricken für DaWanda
Ich kann keine Socken stricken, aber DaWanda ist im Gegensatz zu ebay noch mal ein Sonderfall. Hier landen zwar auch Gegenstände, die Privatpersonen an Privatpersonen abgeben, aber da hier fast ausschließlich Kleidung oder Kunst- und Design-Accessoires abgegeben werden, sind diese in den allermeisten Fällen nicht gebraucht, sondern neu und zumeist auch alle extra für den Verkauf hergestellt. Das bedeutet, dass man in jedem Fall ein Gewerbe anmelden muss!

Fazit
Die Abgrenzung bezeichnen selbst Experten als schwierig, denn, wenn man die Rechet abgibt, ist es ein Gewerbe und bedarf einer teuren Anmeldung, wenn man nur die Nutzungsrechte einräumt, ist es schon wieder nicht gewerblich. Zusätzlich zählt noch eine Gewinnerzielungsabsicht. „Rechnet man die Verluste gegen und stellt fest, dass die Ausgaben die Einnahmen bei weitem überschreiten, ist es Liebhaberei“, so der Mann von der IHK. Aber wo genau die Grenze zwischen Liebhaberei und Gewerbe liegt, konnte mir – was das Internet anbelangt – noch keiner so genau sagen.

Hier gibt‘s Hilfe
Ich empfehle trotzdem allen sich über das Internet so viele Informationen, wie möglich zu beschaffen. Eine gute Seite ist diese: http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflichkeit-anmeldung-steuer-sozialabsicherung/

Über alle Fragen zu Krankenkasse, Freiberufler in Elternzeit, Studenten und Hartz 4-empfänger empfehle ich außerdem unbedingt diese Internetseite zu lesen, die auf die maximale Stundenzahl und Sozialversicherung eingeht: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/nebenberuflich-Freiberufler.php

Informationen über steuerliche Vorteile und Gewinnermittlung gibt es hier:



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