2015 habe ich einen Blogpost geschrieben zum Thema Steuererklärung
machen für Selbstständige und Kleinunternehmer – einfach erklärt. Der
Blogartikel ist sehr beliebt. Er ist eine gute Grundlage und bietet durch viele
Links auf andere Erklärungsseiten einen recht umfassenden Überblick. Deshalb
habe ich ihn hier auch nochmal verlinkt.
2018 wurde ich nun in einem Brief vom Finanzamt dazu
aufgefordert meine Umsatzsteuererklärung für 2017 einzureichen. Ich war
natürlich etwas verwundert.
Ist die Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer Pflicht?
Als Kleinunternehmer
bin ich ja eigentlich von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt keine
einheitliche gesetzliche Regelung. Aber wenn das Finanzamt einen per Brief
auffordert, ist man dazu verpflichtet.
Das wird wohl – so der Finanzamt-Mitarbeiter, den ich wegen einiger Fragen
anrief – alle drei bis fünf Jahre standardmäßig gemacht.
Ich machte also meine Einkommenssteuererklärung und meine
EÜR, wie jedes Jahr und stockte dann verwundert. Ich konnte kein Formular für
die Umsatzsteuererklärung finden.
Wo finde ich das Formular für die Umsatzsteuererklärung bei Elster?
Wer bei ElsterFormular noch nie eine Umsatzsteuererklärung
gemacht hat, findet das Formular dafür nicht ohne weiteres. Es muss erst
heruntergeladen werden. Das geht folgendermaßen:
- Gehe auf "Neu" (bzw. Datei -> neu)
- In dem Auswahlfeld ganz hoch scrollen da steht Privatperson, davor ist ein kleines Minus, dort draufklicken. Auch alle folgenden Überschriften minimieren, bis überall ein Plus davorsteht.
- Auf die Zeile Unternehmer und Selbstständige klicken, sodass der Button unten mittig "zum Download" nicht mehr grau ist, sondern die Schrift schwarz wird. Dort draufklicken.
- Als verfügbare Steuererklärung müsste nun auch die Umsatzsteuererklärung angezeigt werden.
- Vor der Umsatzsteuererklärung auf das kleine Plus klicken, dann wird daraus ein Minus und man kann das entsprechende Jahr heraussuchen und auf "hinzufügen" klicken.
- Die wird dann ins Fenster "Ausgewählt" geladen. Der Download startet, wenn man im dritten Fenster auf den Button "Jetzt starten" klickt.
- Dem Installationsdialog folgen.
- Wenn Elster wieder neu gestartet wurde, findet man nun das Formular für die Umsatzsteuererklärung, indem man die Punkte 1 + 2 (s.o.) wiederholt. Unter der Überschrift Unternehmer und Selbstständige sollte nun das entsprechende Formular aufgeführt sein.
Umsatzsteuererklärung: Die Anleitung zum Ausfüllen – einfach erklärt
Die Infos für allgemeine Angaben hat man vielleicht schon
Mal in der EÜR hingeschrieben, die kann man nochmal verwenden. Die
Umsatzsteuererklärung übernimmt leider KEINE Infos automatisch aus anderen
Formularteilen. Das muss man per Hand nachtragen.
Die „Dauer der Unternehmereigenschaft“ ist nur von Leuten
auszufüllen, die irgendwann im betreffenden Jahr (für einen bestimmten Zeitraum
NICHT Unternehmer (oder Selbstständiger) waren. Und von allen, bei denen das
Geschäftsjahr nicht identisch ist mit dem kalendarischen Jahr. Alle, die im
betreffenden Jahr permanent Unternehmer (oder Selbstständiger) waren und alle,
deren Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember ging, lassen dieses Feld
frei.
Zur Umsatzsteuererklärung gehört normalerweise die Anlage
UR. Die ist für den umsatzsteuerlichen
Rest da, also alle Umsätze
aufgeführt, die nicht in dem Hauptteil der Umsatzsteuererklärung aufgeführt
werden können. Kleinunternehmer fügen in der Regel keine Anlage UR bei. Dieses
Zusatzformular ist nur erforderlich, wenn man grenzüberschreitende Geschäfte
mit Unternehmern in anderen EU-Ländern gemacht hat.
Zeile 33 und 34 ist reserviert
für Kleinunternehmer. Hier tragen Kleinunternehmer ihren Gewinn der letzten
beiden Jahre ein. Die steuerpflichtigen Lieferungen, sonstige Leistungen und
unentgeltliche Wertabgaben wiederum, muss man als Kleinunternehmer nicht
ausfüllen.
Damit hat man als Kleinunternehmer eigentlich seine
Schuldigkeit getan.
Es gibt jedoch einen Haken: Für die Übermittlung der Umsatzsteuererklärung
benötigt man seit August 2013 zwingend ein elektronisches Steuerzertifikat.
Damit wird der Absender authentifiziert.
Wie bekomme ich ein elektronisches Steuerzertifikat?
Das Verfahren ist etwas umständlich:
- Gehe auf www.elsteronline.de.
- Registriere dich dort unter „Mein Elster-Benutzerkonto erstellen“
- Warte auf die Aktivierungsdaten (die kommen per E-Mail-Adresse (relativ sofort) und per Post (kann ein paar TAGE dauern))
- Schalte mit diesen Aktivierungsdaten das Elster-Benutzerkonto frei
- Jetzt kannst du das Signatur-Passwort festlegen und das Elster-Steuerzertifikat herunterladen, das ist eigentlich nur eine einfache pfx-Datei, aber die ist extrem wertvoll, weil sie deine Unterschrift ersetzt, deshalb sollte man sie nicht auf dem PC selbst speichern, sondern auf einem externen Datenträger. Man kann den komplizierten Namen der Datei auch umbenennen, aber man sollte sich merken, wo man sie hingetan hat.
Was muss ich als Kleinunternehmer sonst noch für die Steuererklärung ausfüllen?
Wenn du hauptberuflich angestellt bist, auf jeden Fall die
private Einkommenssteuererklärung. Ansonsten unbedingt noch die
Einahmenüberschussrechnung.
Alles Wichtige und Ausfüllhilfen zur EÜR (Anleitung) findest du in meinem Blogbeitrag zur Steuererklärung
für Selbstständige und Kleinunternehmer mit Elster einfach erklärt ganz
unten.
Besonders hilfreich fand ich noch diese Webseite
unter www.kleinunternehmer.de. Dort
steht ab der Zwischenüberschrift EÜR alles
wichtige zum Thema EÜR für Kleinunternehmer, Elster und auch Umsatzsteuererklärung
(fast ganz unten).
Wohin muss ich die Kopien meiner Belege schicken?
Alle Quittungen und
Nachweise kann man bei den meisten Finanzämtern auch elektronisch
einschicken (also z.B. als Anhang an eine E-Mail an die entsprechende Poststelle).
Dafür kann man beim Finanzamt einfach telefonisch die E-Mail-Adresse erfragen.
Wichtig: Ich bin kein Steuerberater und erhebe hier
auch nicht den Anspruch auf vollständige Richtigkeit aller Angaben. Es soll als
Orientierung dienen, die hier gemachten Angaben sind rechtlich nicht einklagbar
und daher rechtlich ohne Gewähr.
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