Mittwoch, 24. Juli 2019

Einkommenssteuererklärung mit elster.de - Einfach erklärt

Bisher habe ich meine Einkommenssteuererklärung immer mit dem Downloadprogramm von ElsterFormular gemacht. Wie man damit seine Steuererklärung macht, habe ich 2015 in einem Blogartikel beschrieben "Steuererklärung machen für Selbstständige und Kleinunternehmer – einfach erklärt", den ich immer wieder aktualisiert habe. Der Blogartikel ist eine gute Grundlage und bietet durch viele Links auf andere Erklärungsseiten einen recht umfassenden Überblick.

Weil ich 2018 allerdings eine Umsatzsteuererklärung machen musste und dafür eine Zertifikatsdatei zur Übermittlung benötigte, bin ich auf das Onlineportal elster.de umgestiegen.

Die Vorteile sind schnell erklärt: Anlagen lassen sich supereinfach hinzufügen. Die Übermittlung geht superschnell und man muss kein extra Dokument ausdrucken und ans Finanzamt schicken.

Die Nachteile liegen allerdings klar auf der Hand: elster.de folgt nicht dem amtlichen Formular und glänzt nicht mit Übersichtlichkeit, Einträge aus einem Formularteil werden teilweise nicht in andere Formularteile übernommen, die EÜR (für nebenberuflich Selbstständige oder Freiberufler) ist ein eigenständiges Formular, was sich nicht zur Einkommenssteuererklärung (mit Anlage S) hinzufügen lässt und man kann keine Lesezeichen und Markierungen setzen.

Wo finde ich elster.de und wie kann ich es nutzen?

Öffne einfach die Webseite von elster.de und schon kann es losgehen. Zunächst muss man sich dort anmelden. Dafür muss man schon ein bisschen Zeit einplanen. Ein paar Tage oder Wochen um genau zu sein, denn bis man alle Anträge per Post hin und her geschickt hat, um die Zertifikatsdatei zu verifizieren, das kann dauern. Das muss man aber nur einmal machen. Wie das alles genau geht, habe ich in meinem Blogartikel "Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer" geschrieben. Geht diese Zertifikatsdatei einmal verloren, kann man ganz einfach online eine neue Datei beantragen. Das dauert dann zwar wieder eine Woche bis die Post mit den Zugangsdaten da ist, aber es ist absolut unkompliziert. Hier gibt's einen Pluspunkt.

Die Startseite nach dem Login ist etwas überladen. Der letzte Entwurf ist aber blau hervorgehoben und kann mit einem einfachen Klick auf den Stift bearbeitet werden. Eine neue Steuererklärung beginnt man  mit dem Klick auf das "+" rechts daneben (grüner Kreis im Bild). Um zwischen Formularen hin und her zu wechseln, gibt es die Übersicht über "Meine Formulare" darunter (roter Pfeil).

Die Formularseite besteht aus sehr vielen kleinen Teilen. Jeder Abschnitt ist eine "Seite", die man ganz unten mit "weiter" umblättern kann. Das Inhaltsverzeichnis ist links und eingeklappt. Mit Klick auf die blauen Pfeile kann man es ausklappen. Man kann die Ausklappgrenze aber nicht verschieben, sieht also beim Springen durch das Inhaltsverzeichnis die Inhalte im Formular nicht mehr. Ein echter Minuspunkt. Und hier entstehen wohl auch die meisten Probleme. Die Punkte im Inhaltsverzeichnis entsprechen nicht den üblichen Punkten der Einkommenssteuererklärung im Formular vom Finanzamt. Deshalb muss man ziemlich oft suchen, wo eigentlich welcher Wert hingehört.

Auf den ersten Blick wirkt die Formularübersicht wesentlich aufgeräumter als bei ElsterFormular. Und das ist sie auch! Anlagen hinzufügen bei ElsterFormular ist sehr, sehr umständlich. Bei elster.de geht es fast mit einem Klick. Klarer Pluspunkt.

Was muss ich wo eintragen? 

Beginnen wir mit dem Ausfüllen.
Wie jedes Steuerformular gibt es einen Mantelbogen, den sogenannten "Hauptvordruck". Aus ElsterFormular war ich es gewohnt zunächst einfach stupide meine Lohnsteuerbescheinigung vom Dezember in die Zeilen einzuhämmern, die dann praktischerweise automatisch ins ganze Formular übertragen wurden - danach suchte ich bei elster.de vergebens. Diese Informationen wurden komplett zerpflückt und wild im Formular zerstreut. Wer mit elster.de glücklich werden will, muss bisherige Ordnungen komplett vergessen und bereit sein, sich auf etwas Neues einzulassen.


Startseite

Hier erklärst du WOFÜR du eine Erklärung abgeben willst. Das ist die "Einkommenssteuererklärung" und in den meisten Fällen sonst nix.
Du kannst deine Daten aus dem letzten Jahr in das Formular übertragen lassen und zwar nicht nur deine, sondern auch die von anderen Personen. Es lassen sich sogenannte Profile anlegen. Das macht elster.de zu einem wichtigen Werkzeug für Steuerberater.
Als erstes trägt man darunter seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein. Wer nicht weiß, wo er die Daten findet, dem empfehle ich meinen oben verlinkten Blogartikel zur Steuererklärung für Selbstständige, dort sind die Basics nochmal erklärt, auf die ich hier nicht nochmal eingehen werde.
Darunter befindet sich schließlich eine Übersicht der Anlagen, über die man per Klick einfach in das entsprechende Formular gelangt.
Tipp: Wenn man zwischendrin aufhört und später weitermachen möchte, kann man hier eine persönliche Bearbeitungsnotiz von 600 Zeichen hinterlegen, denn Lesezeichen oder Ähnliches gibt es hier leider nicht.


Hauptvordruck

Dieser besteht aus 23 Seiten (!).

Allgemeine Angaben

Wenn man nicht umgezogen ist, trägt man in Zeile 7 die Identifikationsnummer ein. Sie ist auf der Lohnabrechnung in Zeile 4 zu finden. Zeile 8 bis 15 erklären sich von selbst. Ist man religiös, trägt man darunter noch die Religionszugehörigkeit ein. Warum hier allerdings nach Zeile 15 wieder bei Zeile 11 mit Zählen begonnen wird, kann niemand erklären.
Auf Seite 2 werden dann Angaben zum Ehepartner und dessen Wohnsitz gemacht.

Auf Seite 3 wählt man "Zusammenveranlagung", wenn man verheiratet ist und zusammen die Steuererklärung abgibt, "Einzelveranlagung", wenn man verheiratet oder zusammenlebend ist und einzeln die Steuererklärung abgibt und "Gütergemeinschaft" für weder Zusammen noch Getrennt?! Hä? Bunte Familienstrukturen? Gerne. Aber steuerlich wird es damit wirklich kompliziert. Das kann auch ich nicht erklären.
Auf Seite 4 wird die Bankverbindung eingetragen. Dorthin wird dann alles überwiesen, was man zuviel gezahlt hat.
Seite 5 interessiert nur die wenigsten, wenn der Steuerbescheid nämlich nicht dem zugesandt werden soll, um den es im Formular geht, sondern einem Berater. Das Finanzamt braucht dafür eine Bekanntgabevollmacht.

Sonderausgaben

Hier geht es im Sachen, die man BEZAHLT hat. Renten, Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.
Wichtig hierbei: Auf Seite 7 wird Bezug genommen auf die Anlage U für Unterhalt. Dennoch muss man Anlage U zusätzlich ausfüllen.
Auch witzig: Aus sehr diffusen Gründen wird hier auch die Kirchensteuer erfasst (Unterhalt an die Kirche? Ich weiß es nicht). Unser erstes Puzzleteil der Lohnsteuerbescheinigung - Zeile 6. Und weil das nicht diffus genug ist, muss man jetzt seinen Steuerbescheid vom Vorjahr rauskramen und die erstatteten Beträge gleich mit eintragen.
Auf Seite 8 geht es um die Berufsausbildung. Das ist für alle Studenten und Auszubildende. Für alle anderen macht diese Seite keinen Sinn. Weiterbildungen werden nämlich bei den Werbungskosten angegeben.
Auf Seite 9 kann man dann seine Spenden oder Mitgliedsbeiträge auflisten. Was am Ende der Seite das Feld "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Ermittlung des Spendenhöchstbetrages" soll, weiß ich nicht genau. Dieses Feld ist jedenfalls nicht in der Lage die Spenden zusammenzurechnen. Und eine Fragezeichen-Box, die sonst neben jedem Feld steht, fehlt hier leider. Ich denke es geht hier um Spenden von Unternehmen.
Auf den Seiten 10 bis 13 geht es um Ausgaben, die entstehen, weil man Menschen pflegt oder andere außergewöhnliche Belastungen hatte - zum Beispiel Handwerker. Ja, die können manchmal eine echte Belastung sein. Erwartet von mir keine Erklärung für diese Zeilen. Wer sich einen Handwerker leisten kann, sollte sich auch einen Steuerberater leisten können.

Belastungen

Jeder, der vermögenswirksame Leistungen erhalten hat oder sonstige Sparzulagen, wer Opa oder Oma beerbt hat, wer ein das Pech hat ein denkmalgeschütztes Haus zu besitzen oder wer schon einmal Verluste vorgetragen hat oder Spenden aufs nächste Jahr vortragen will , darf sich mit den Seiten 14-17 auseinandersetzen.

Sonstige Angaben und Anträge

Du hast ein Kind und das war krank? Dann musst du Seite 18 ausfüllen. Die Bescheinigungen für die Tage solltest du mitsamt den gezahlten Eurobeträgen von deiner Krankenkasse zugeschickt bekommen haben. Dort steht auch drauf, wann das war. Hast du den Zettel nicht, dann kannst du das auch telefonisch bei deiner Krankenkasse erfragen.
Was kann man hier sonst noch eintragen: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld usw.

Opfergrenzenberechnung (S. 19), spannendes Wort, aber es gibt wieder kein Fragezeichen-Symbol zum nachschlagen, wer denn hier eigentlich das Opfer ist. Es betrifft eigentlich nur Unterhaltspflichtige, bei denen berechnet werden muss, welches Opfer sie zu tragen haben. Opfergrenzberechnungen sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden. Warum diese Felder hier sind und nicht bei den Sonderangaben zu Unterhalt - das weiß keiner so genau.

Auf Seite 20 kann man mit einem Haken festlegen, dass alle Ausgaben zu je 50 % auf die einzeln veranlagten Ehepartner verteilt werden. Wer das nicht möchte, klickt weiter.
Für ergänzende Angaben kann man sich mit 999 Zeichen auf Seite 21 frei austoben.
Steuerberater tragen ihre Daten bitte auf Seite 22 ein, alle anderen klicken weiter. Wenn du nämlich grade diesen Blogartikel liest, um deine Steuererklärung zu machen, hast du aller Wahrscheinlichkeit keinen Steuerberater, der dir dabei hilft.
Hinweis: Wenn du Steuerberater bist und diesen Blogbeitrag liest, solltest du deinen Job wechseln.

Letzte Seite - YAY!!!
Mal was grundsätzliches zu den Belegen. Das hat sich über die Jahre auch gewandelt. Früher musste man unaufgefordert alles mitschicken, heute muss man es nur nach Aufforderung durch das Finanzamt nachreichen, wenn Rückfragen aufkommen. Wer dennoch unbedingt per Post oder Mail Belege zuschicken will, dem seis gestattet, er muss hier lediglich sein Häkchen setzen.

Anlage Kind

Hier gibt es wenig zu beachten. Für jedes Kind braucht man eine eigene Anlage. Kindname, Geburtsdatum und dessen Identifikationsnummer wird auf der ersten Seite eingetragen, dann Angaben zum Kindschaftsverhältnis. Das Formular geht vom klassischen System der Ehe aus. Alles, was davon abweicht, wird schwer einzutragen. Wenn man als Pärchen mit gemeinsamen Kind dauerhaft zusammenlebt, muss man dann den Partner angeben, obwohl man nicht zusammenveranlagt ist? Ist der Partner dann "Person B" oder "andere Person"? Ganz klar ist mir das nicht. Zumal erst auf der nächsten Seite gefragt wird, ob das Kind mit beiden Elternteilen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Das Formular ist inhaltlich teilweise sehr zerpflückt.
Seiten 3-10 beziehen sich fast ausschließlich auf volljährige Kinder oder behinderte Kinder, sowie Alleinerziehende. Hierzu sollte man sich echt helfen lassen, denn hier gibt es derartig viele Möglichkeiten, Besonderheiten und Ausnahmen, wo man was absetzen kann...hui.
Wenn die Kinder in die Kita gehen oder zur Tagesmutti, muss man Betreuungskosten angeben. Hier müssen auch Verpflegungskosten angegeben werden. Der Dienstleister ist mit Adresse einzutragen. Bei nicht zusammen veranlagten Elternteilen lohnt es sich in Zeile 70-72 100 % der Betreuungskosten bei demjenigen Elternteil einzutragen, der Hauptverdiener ist. So kriegt man mehr zurück.

Anlage N (Einkommen aus Angestelltentätigkeit)

Auf Seite 1 gibt man seine eTin an. Wo man die findet, liest du in meinem oben verlinkten Blogbeitrag zur Steuererklärung für Selbstständige.
Auf Seite 2 folgen nun die nächsten Puzzleteile von der Lohnsteuerbescheinigung. Das Ganze ist unterteilt in Steuerklasse 1-5 und Steuerklasse 6. Warum nicht einfach die entsprechenden Felder deaktiviert werden, wenn man im obersten Feld seine Steuerklasse angibt, weiß nur der Programmierer.
Funfact: Hier wird in Zeile 9 erneut die Höhe der Kirchensteuer abgefragt. Der Betrag aus dem Mantelbogen wird nicht einfach übernommen. Hier können auch zwei unterschiedliche Beträge stehen und die Formularprüfung bemerkt es nicht mal (getestet).
Abfindungen werden auf Seite 3 "Entschädigungen" eingetragen bei "Ermäßigte besteuerte Entschädigungen laut Nr. 10 der LStB", in Brutto. Alles was davon abgeht wird eingetragen bei "Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17".
Seite 4 ist für alle mit ausländischem Arbeitgeber oder Landwirte. Seite 5 bezieht sich auf Anlage N-AUS und fasst hier die Überträge daraus zusammen. Seite 6 bezieht sich auch auf Erwerbstätigkeit im Ausland. Wer steuerfreie Aufwandsentschädigungen bekommen hat, z.B. für ein Ehrenamt, gemeinnützige Dienste, als Wahlhelfer, oder nebenberuflich als Künstler, als Erzieher oder als Pfleger, trägt diese auf Seite 7 ein. Hier gilt aber auch die Übungsleiterpauschale von 2.400. Alles darunter ist steuerfrei.

Kommen wir zu den Lohnersatzleistungen auf Seite 8. Ja, das kommt uns bekannt vor. Wir haben alle dieses Angaben schon gemacht auf Seite 6 bei den Lohnersatzleistungen der sonstigen Angaben im Hauptvordruck. Was ist das hier also? Auf Seite 8 in Anlage N werden nur die Entgeltersatzleistungen aufgelistet, die vom Arbeitgeber (!) gezahlt wurden. Hier werden aber nur Beträge von Zeile 9 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und nicht Beträge aus Zeile 17 (z.B. Fahrtkostenzuschuss). Diese Zahlen müssen erst auf Seite 9 unter den Tätigkeitsorten eingetragen werden.

Werbungskosten

Für viele der wichtigste Punkt der Einkommenssteuererklärung. Für mich nicht. Ich komme eh nie über die 1000 Euro-Pauschale. Ob ich da was hinschreibe oder nicht, macht keinen Unterschied. Die Pauschale wird mir so oder so berechnet. Die Entfernungen zur Arbeit und wie oft man da war, sollte man trotzdem angeben.

Auf den Seiten 10 bis 14 folgen weitere Werbungskosten. Hier gebe ich auch immer meinen berufsbezogenen Anteil an der Rechtsschutzversicherung an, die 16 Euro-Pauschale für die Kontoführungsgebühr und den berufsbezogenen Anteil an der Haftpflichtversicherung (z.B. Schlüsselverlust) oder andere Versicherungen, die einen berufsbezogenen Anteil haben könnten.. Diese Daten bekommt man vom Versicherer. Von Seite 15 bis 17 kommen Reisekosten und Mehrkosten durch Arbeit und doppelten Haushalt.

Anlage S (Einkünfte aus Selbstständigkeit)

Das dürfte die wenigsten betreffen, aber zwei Dinge dazu. In diesem Formular gilt man als Freiberufler im weitesten Sinne, wenn man Tätigkeiten ausübt, die im Gesetz als Freiberufliche Tätigkeiten aufgeführt sind, auch wenn man nebenher noch eine Angestelltentätigkeit ausübt. Nebenberufliche Tätigkeiten sind es nur, wenn es gemeinnützig ist. Wer in diesem Formular die Verlustangaben vermisst...diese befinden sich auf dem Extraformular EÜR, was man sich auf der Hauptseite von elster.de einfach zusätzlich laden lassen kann.
Für meine nebenberufliche Tätigkeit als Redakteur sitze ich viel am Rechner, den ich auch privat nutze. Etwa 5 bis15 % kann man allgemein für eine nebenberufliche Internet- und Telefonnutzung veranschlagen. Da ich meinen Rechner zuhause mittlerweile fast zu 50 % für meine Nebenberuflichkeit nutze (egal, wie viel mir das am Ende einbringt), veranschlage ich meistens um die 40 % der Kosten für PC-Teile als Ausgaben für meine Selbstständigkeit. Ebenso möglich ist hier das Absetzen von Briefmarken/Porto, Fahrkarten zu Kundenterminen etc. Schwieriger wird es bei Mitnutzung vom Auto, da hier komplizierte Abschreibungsberechnungen nötig sind. Wichtig ist, dass man mit den Ausgaben unter den Einnahmen bleibt, sonst müsste man mit einem Verlustvortrag anfangen - und das will ja keiner.

Anlage Vorsorgeaufwand

Hier befinden sich die letzten Puzzleteile unseres Lohnsteuerbescheids. Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung usw. Private Krankenzusatzversicherungen werden übrigens ganz unten auf Seite 4 eingetragen. Die Arbeitslosenversicherung ist da auch drin, sie wird unter "Weitere" auf Seite 8 deklariert. Hier kann man auch nochmal die Versicherungskosten von Haftpflicht und Rechtsschutz angeben, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen. Beamte füllen auch Seite 9 aus.



Damit bin ich für meinen Teil durch mit dem Formular. Hier noch ein wichtiger Hinweis: Ich bin kein Steuerberater oder so Ich habe mir das Wissen angelesen, herumprobiert und bei einigen Dingen bin ich mir selbst nicht ganz sicher. Die hier gemachten Angaben sind alle rechtlich nicht einklagbar und daher rechtlich ohne Gewähr.



Bildnachweise:
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