Viele Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt
überfordert. Irgendwann wird jemand kommen und die Formulare leichter
gestalten. Bis dahin erkläre ich kurz wie es richtig geht. Von der
Arbeitssuchendmeldung bis zum neuen Job. Das sieht vielleicht jetzt nach viel
Text aus, aber es ist ja auch kompliziert. Deshalb habe ich das alles in
mehrere Teile eingeteilt. Ich möchte alles sehr einfach erklären. Deshalb habe
ich eine relativ leichte Sprache verwendet. Wenn dir die Erklärung geholfen hat
und dir die Erklärung gefällt, darfst du diese Internetseite gerne anderen
Leuten empfehlen. Wir gehen jetzt Schritt für Schritt alles durch:
Im vorherigen
Blogbeitrag haben wir gelernt:
Wo muss ich mich melden, wenn ich meinen Job verliere?
Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend
und arbeitslos?
Was ist alles im Brief vom Amt enthalten?
Welche Zettel sind wichtig? Welche Zettel sind für mich und
welche für den ehemaligen Chef?
Heute geht es um das Ausfüllen vom Antrag auf
Arbeitslosengeld 1. Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 muss man immer ausfüllen,
wenn man sich arbeitssuchend meldet. Es
ist egal, ob man berechtigt ist Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, oder nicht. Berechtigt
ist jeder, der in den letzten 2 Jahren insgesamt 12 Monate gearbeitet hat.
Der Antrag wird dann geprüft. Wenn man nicht berechtigt ist,
bekommt man einen Ablehnungsbescheid.
Der ist wichtig. Damit geht man dann zum Jobcenter und beantragt
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder Hartz 4).
Details und Ausfüllhinweise zum
Antrag auf Arbeitslosengeld 1
Der Antrag besteht aus 3 Seiten, die Ausfüllhinweise (vom
Amt) aus 2 Seiten.
Die Zeilen tragen Nummern und Buchstaben. Diese habe ich
hier auch verwendet.
1
Persönliche
Daten …… ich denke das erklärt sich von selbst. (Wichtig: Die
Rentenversicherungsnummer ist dasselbe, wie die Sozialversicherungsnummer.
Diese steht in der Regel in Zeile 2 der letzten Gehaltsabrechnung. Die
Steuer-ID steht normalerweise auf der letzten Gehaltsabrechnung in Zeile 4.) Rechts
daneben steht
Arbeit ab“. Dort schreibst du hin
ab wann du in der Firma gearbeitet hast. Darunter schreibst du nur etwas hin,
wenn du krank warst.
2
Angaben
zur Arbeitslosigkeit, Nebenverdienst und Verfügbarkeit
2a Du tust alles, um schnell wieder einen Job zu
bekommen – Ja ankreuzen.
2b Du hattest neben deinem Job einen zweiten Job, für den du Geld
bekommen hast.
2c Du arbeitest ehrenamtlich und bekommst dafür Geld.
2d Du bist sehr krank. Du kannst nicht mehr arbeiten. Von /bis
2e Du bist sehr krank. Du kannst bestimmte Dinge nicht
tun weil du krank bist oder weil du Familienmitglieder pflegen musst.
2f Du willst weniger arbeiten und suchst noch nach Gründen – Nein ankreuzen
2g Du willst weniger arbeiten. Trage dort die
Stunden ein die du arbeiten willst. Achtung: Weniger Stunden = weniger Geld.
2h Du gehst bald zur Schule/Hochschule und ab wann. Achtung: Dafür
musst du ein Zusatzblatt ausfüllen.
3
Weitere
Angaben für die Leistungsgewährung
3a Du warst im Leben schon mal arbeitslos. Du
hast schon mal Geld vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) bekommen. Kundennummer
eintragen. (Die steht auf jedem Brief an dich oben rechts)
3b Was hast du in den letzten 5 Jahren alles
gemacht? (Arbeit/Arbeitslosigkeit), Achtung: In den Ausfüllhinweisen steht
welches Zusatzblatt du ausfüllen musst.
3c Du hast bei einem Familienmitglied gearbeitet.
Du hast bei deinem Lebenspartner gearbeitet. Du warst Geschäftsführer. Warst du
versicherungspflichtig beschäftigt? (Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
ist man, wenn der Arbeitgeber den Beitrag an die Krankenkasse schickt und nicht
du und nicht das Arbeitsamt).
3d Du bist arbeitslos geworden weil du sehr krank
wurdest oder einen Unfall hattest. Achtung: Dafür musst du ein Zusatzblatt
ausfüllen.
3e Du bekommst noch Geld vom Arbeitgeber nach
Ende des Jobs.
3f Du bist vor dem 1.1. 1955 geboren und bist in
Altersteilzeit. Achtung: Vereinbarung zur Alterstteilzeit kopieren und vorlegen.
4 Angaben
zu anderen Leistungen
Du bekommst im Moment Rente,
Ausbildungshilfe, Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld (KEIN
Kindergeld!), Übergangsgeld, Anpassungsgeld oder Sozialleistungen (KEIN
Wohngeld).
5 Angaben
zu Lohnsteuerklasse und zu Kindern
5a Schreib deine Lohnsteuerklasse hin. Hat sie
sich geändert? Hast du beim Finanzamt ein Faktorverfahren beantragt?
5b Du hast mindestens 1 Kind. Dein Partner hat
mindestens ein Kind. Du bekommst Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag? Wann
hat das jüngste Kind Geburtstag? Achtung: In den Ausfüllhinweisen steht
welche Nachweise du vorlegen musst.
6 Angaben für die Sozialversicherung bei
Leistungsbezug
6a Bevor du deinen Job verloren hast: Warst du
gesetzlich krankenversichert und pflegeversichert? Wenn ja: Wie heißt die
Krankenkasse? Hast du die Krankenkasse gewechselt? Achtung: Hier musst du eine
Bescheinigung vorlegen. Aber: Mitgliedsbescheinigung nur bei
Krankenkassenwechsel.
6b Bevor du deinen Job verloren hast: Warst du
gesetzlich rentenversichert? Bist du in der Knappschaft?
Fertig! Unterschreibe links unten mit Ort und Datum.
Wichtig: Alle Nachweise gibst du IMMER als Kopie ab. Gib nie das Original
ab! Mache dir eine Kopie von deinem ausgefüllten Antrag.
Noch
was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter
zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele
aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden
entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit
übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.
Hier geht’s weiter mit:
Vielen Dank für ihre Hilfe!
AntwortenLöschenthanks a lot. It has helped me very much.
AntwortenLöschenDanke für die Hilfe!
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenIch habe dieses Monat mit der Umschulung angedangen.
Ich habe den Formular von Agentur für Arbeit bekommen und ganz oben des Formulars ist schon Antragauf Arbeitslosgeld gekreuzt. Die Frage, ist so richtig oder soll ich Arbeitslosgeld bei Teilnahme an einer berutl. Weiterbildung kreuzen?
Danke.
Oh Gott, bitte löschen Sie diesen Bericht, bevor Ihnen noch jemand glaubt. Ich habe mir nur den ersten Absatz durchgelesen und allein dieser ist nur so gefüllt von Fehlern. Nein, man muss keinen Antrag stellen, wenn man sich nur asu meldet. Es gibt nun eine 2 ½ jährige Rahmenfrist. Und Ihre Aussage "wenn man insgesamt 12 Monate gearbeitet hat bekommt man Alg" ist auch falsch. Es sind nicht 12 Monate, sondern 360 Tage und man muss natürlich auch versicherungspflichtig gearbeitet haben. Erst sich selbst informieren, dann bitte andere!
AntwortenLöschenOch, kann sein, dass sich das seit 2014 geändert hat.
AntwortenLöschenIch brauchen arbeit lost held 1
AntwortenLöschenWie kann online beantragen für arbeitslosengeld 1
AntwortenLöschenBrauche dringend die Unterlagen für Arbeitslosengeld wie kann ich und wo ausdrucken
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