Viele Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt
überfordert. Irgendwann wird jemand kommen und die Formulare leichter
gestalten. Bis dahin erkläre ich kurz wie es richtig geht. Von der Arbeitssuchendmeldung
bis zum neuen Job. Das sieht vielleicht jetzt nach viel Text aus, aber es ist
ja auch kompliziert. Deshalb habe ich das alles in mehrere Teile eingeteilt.
Ich möchte alles sehr einfach erklären. Deshalb habe ich eine relativ leichte
Sprache verwendet. Wenn dir die Erklärung geholfen hat und dir die Erklärung
gefällt, darfst du diese Blogseite gerne anderen Leuten empfehlen. Wir
gehen jetzt Schritt für Schritt alles durch:
Bisher ging es um:
Heute geht es um Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, Hartz 4).
Wer bekommt ALG 2?
Wenn man kein Recht auf Arbeitslosengeld 1 hat, dann bekommt
man Arbeitslosengeld 2. Jeder, der in den letzten 24 Monaten insgesamt mehr als
12 Monate gearbeitet hat, bekommt KEIN Arbeitslosengeld 2, er bekommt aber Arbeitslosengeld
1.
Wo bekomme ich das Formular?
Mit
dem Ablehnungsbescheid vom Arbeitslosengeld
1 (ALG 1) gehst du zum Jobcenter in deiner Nähe. Dort erklärst du am Empfang,
dass du eine Ablehnung für Arbeitslosengeld 1 erhalten hast und, dass du
Arbeitslosengeld 2 beantragen willst. Du wirst dann zu einem Berater geschickt.
Der bespricht mit dir persönlich die Situation und gibt dir die Formulare.
Welche Formulare gibt es?
Welche
Formulare du brauchst, erklärt dir der Berater im Amt. Du kannst die Unterlagen
aber auch im
Internet selbst herunterladen, online ausfüllen und ausdrucken. Der
Erstantrag besteht aus verschiedenen Formularen:
- Der Hauptantrag (HA)
- Formular Einkommen (EK)
- Formular Vermögen (VM)
- Formular Kosten der Unterkunft (KDU)
Über
diese 4 Formulare möchte ich gleich sprechen.
Außerdem
gibt es:
Anlage
SV - Sozialversicherung
Anlage WEP - Weitere Personen der
Bedarfsgemeinschaft
Anlage KI - Kinder
Anlage VE - Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft
Anlage HG - Hilfebedürftigkeit bei
Haushaltsgemeinschaft
Anlage MEB - Mehrbedarf für
kostenaufwendige Ernährung
Anlage UH1 bis UH4 für
unterschiedliche Unterhaltsansprüche
Und auch:
Anlage UF - Unfallfragebogen
Anlage BB - Besondere Bedarfe
Anlage SE - Schweigepflichtentbindung
Einkommensbescheinigung
Arbeitsbescheinigung
Über diese 12 Formulare möchte ich
hier nicht sprechen.
Über drei besondere Formulare
möchte ich in einem nächsten
Teil sprechen:
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
- Veränderungsmitteilung (VÄM)
- Formular Einkommen Selbstständige (EKS)
Formulare ausfüllen:
Du
kannst mit meiner Hilfe hier im Blog erst einmal versuchen das Formular
auszufüllen. Auch verschiedene soziale Beratungsstellen helfen. Und auch im
Internet gibt es viele gute Seiten, wie beispielsweise diese: http://www.hartz4portal.de/formulare.
Details klärst du bei der Abgabe mit den Mitarbeitern im Amt.
Alle
ALG2-Formulare
und Ausfüllhinweise, die das Amt selber gibt, gibt es übrigens hier zum
Download.
Der Hauptantrag (HA)
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
1. Meine persönlichen Daten
1.1.Persönliche Daten …die sollte
jeder selbst wissen
Hinweis: Die
Rentenversicherungsnummer ist dasselbe wie die Sozialversicherungsnummer.
1.2.Familienstand: Verheiratet oder
nicht verheiratet (ledig). Wenn du mit einem Lebenspartner zusammenlebst, bist
du trotzdem ledig.
1.3.Deine Bankverbindung: Damit du
Geld vom Amt bekommen kannst. Alle Daten stehen auf deinem Kontoauszug.
1.4.Persönliche Angaben
Berechtigte nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz sind:
Asylbewerber, Ausländer kurz vor der Ausreise und selten Menschen mit
befristeter Aufenthaltserlaubnis.
Du bist gesund. Du bist in der Lage mindestens 3 Stunden am
Tag zu arbeiten.
Du bist Spätaussiedler, Schüler, Student, Azubi oder bist in
einer stationären Einrichtung, wie Krankenhaus oder Gefängnis.
2. Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft
Wer alleine lebt, kann Abschnitt 2 weglassen und bei Abschnitt
3 weitermachen.
zur Bedarfsgemeinschaft gehörst du und dein
Partner/Partnerin und alle eure Kinder unter 25 Jahren. Die Kinder müssen bei
dir leben und haben selbst noch keine Kinder. Nicht zur Bedarfsgemeinschaft
gehören Onkel und Tanten oder Schwager und andere Verwandte. Kreuze nun an, was
auf dich zutrifft.
Achtung:
Wenn Kinder oder Weitere Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft
leben, dann musst du die Formulare KI oder WEP ausfüllen.
In bestimmten Fällen sind Verwandte, die mit dir zusammen
leben keine Bedarfsgemeinschaft,
sondern eine Haushalts-Gemeinschaft.
Achtung: Für diese Menschen in der Haushalts-Gemeinschaft musst
du die Formulare VE oder HG ausfüllen.
3. Prüfung eines Mehrbedarfs
Manche Menschen brauchen mehr Geld weil sie in bestimmten
Situationen sind: Du erziehst dein Kind alleine, du bist schwanger, du bist
krank und musst dir teure Nahrungsmittel kaufen (Achtung: hier musst du
zusätzlich das Formular MEB (Mehrbedarfe) ausfüllen), du bist behindert und
bekommst deswegen schon Geld vom Amt, du bist nicht erwerbsfähig und hast einen
entsprechenden Ausweis mit Merkzeichen G oder du hast einen ganz speziellen
einmaligen Bedarf, der viel kostet (Achtung: Hier muss das Formular BB
ausgefüllt werden).
4.
Du füllst die Formulare EK und VM aus.
5.
Du füllst die Formulare EK und VM aus.
6. Vorrangige Ansprüche
6.1 Du
hast sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder warst selbstständig. Wenn du
nicht gearbeitet hast, schreibe hin, woher du in dieser Zeit Geld erhalten
hast. Du hast Wehrdienst oder Zivildienst geleistet oder Verwandte und
Angehörige gepflegt. Du erhältst bereits Geld (Entgeltersatzleistungen) wie
Krankengeld oder ALG 1.
6.2 Dein
letzter Chef hat dir deinen letzten Lohn noch nicht gezahlt. Auch aus den
Ausfüllhinweisen vom Amt erfährt man nicht, ob ein Gerichtsverfahren eröffnet
sein muss. Das bitte beim Bearbeiter erfragen.
6.3 Du
kriegst noch Geld von anderen Leuten (nicht Amt und nicht Ex-Chef). Für verschiedene
Situationen gibt es hier verschiedene Formulare zum Unterhalt. Du bist krank
geworden und deshalb jetzt hilfebedürftig. Du hast noch offene
Schadensersatzforderungen. Das musst du natürlich alles nachweisen.
6.4 Du
hast schon Wohngeld beantragt. Oder du hast es vor. Du hast Arbeitslosengeld 1
beantragt. Oder du hast es vor. Du hast für ein Kind unter 15 irgendwelche
Gelder beantragt. Oder du hast es vor. Hier musst du dann eintragen was du
beantragt hast, bei wem und wann du den Antrag gestellt hast und ab welchem
Monat der Antrag gelten soll. Das musst du natürlich auch alles entsprechend
nachweisen.
7. Kranken- und Pflegeversicherung
7.1 Gesetzlich pflichtversichert heißt fast immer, dass du bei
einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist und nicht bei einer privaten
Krankenkasse. Wenn dein Lebenspartner auch krankenversichert ist, musst du auch
Abschnitt 7.2 ausfüllen. Auch wenn du unter 25 Jahre alt bist, bei deinen
Eltern wohnst und du über deine Eltern krankenversichert bist, musst du
Abschnitt 7.2 ausfüllen.
7.2 Wenn du über deine Familie krankenversichert bist, dann
musst du hier eintragen über wen du versichert bist. Dann ist es natürlich
wichtig den Namen des Familienmitglieds einzutragen, über das deine
Versicherung läuft.
7.3 Du bist bei einer privaten Krankenkasse. Du hast überhaupt
keine Krankenversicherung.
8.
Achtung: Hier musst du zusätzlich die Anlage SV
ausfüllen.
9.
Du musst Miete und Heizung und so zahlen. Achtung: Du
musst zusätzlich das Formular KDU ausfüllen.
10. Du
willst ALG 2 beantragen aber der Antrag soll erst in ein paar Monaten
bearbeitet werden (aus was für Gründen auch immer). Trage dort das Datum ein ab
wann du die Leistungen (das Geld) erhalten willst.
In
Grün steht dann noch da, dass du mit deiner Unterschrift dafür grade stehst, dass
alles, was in diesen Formularen steht auch wahr ist. Wenn jemand merkt, dass es
nicht wahr ist, dann machst du dich strafbar und wanderst ins Gefängnis oder
so. Du verpflichtest dich außerdem Veränderungen sofort dem Amt mitzuteilen.
Wenn du einen gesetzlichen Betreuer hast, der dich zu allen Amtsterminen
begleitet, dann setze darunter noch ein Kreuz. Mit deiner Unterschrift
bestätigst du, dass alles, was du in das Formular eingetragen hast, richtig und
wahr ist.
Anlage EK – Einkommen
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
- Persönliche Daten
Eine Einkommenserklärung muss für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft
ausgefüllt werden, die über 15 Jahre alt ist. Bei 1.1 stehen also die Daten des Antragstellers und bei
1.2. die Daten des Familienmitglieds für das das Formular ausgefüllt wird. Das
kann auch mal derselbe sein.
- Einkommen
Du bist selbstständig. Achtung: Hier muss die Anlage EKS
ausgefüllt werden.
Du gehst arbeiten (du bist erwerbstätig) und bekommst Geld von
deinem Chef. Hier musst du die Lohnsteuerklasse eintragen. Die steht auf deinem
Gehaltsschein (erste Zeile bei StKl). Und du musst den Namen deiner
Firma/deines Chefs und den Ort des Hauptbüros eintragen.
Du hast einen Ferienjob.
Du arbeitest ehrenamtlich und bekommst dafür Geld.
Du bekommst Arbeitslosengeld 1. Hier musst du eintragen von
wann bis wann und wieviel.
Wie
hoch das Bemessungsentgelt ist und das Arbeitslosengeld, steht in deinem Bewilligungsbescheid. Mehr zur Bemessungsgrundlage
und zur Berechnung von ALG 1 liest du hier.
Dein Arbeitslosengeld 1 wurde gesperrt oder du hast keinen
Anspruch mehr auf ALG 2. Hier musst du den Sperrzeitraum hinschreiben oder das das Datum von dem Tag an dem du keinen Anspruch mehr auf ALG 2 hast.
Du bekommst Rente. Du musst hinschreiben was für Rente und wie
viel du bekommst.
Du bekommst Sachbezüge. Sachbezüge bedeutet, dass du Dinge
statt Geld bekommst. Du musst hinschreiben was das für Dinge sind und wie viel
die in Geld wert sind.
Du vermietest oder verpachtest einen Raum oder Land und
bekommst dafür Geld.
Du bekommst andere Leistungen, wie Krankengeld oder
Übergangsgeld oder so, die als Ersatz für deinen Lohn gezahlt werden.
Du bekommst Geld aus Unterhaltszahlungen oder als
Opferentschädigung.
Du bekommst Wohngeld oder Sozialhilfe.
Du erhältst sonstige Gelder, wie Trinkgeld oder Betreuungsgeld
oder Elterngeld. Hier musst du hinschreiben wofür und wie viel Geld du bekommst.
Du bekommst unregelmäßig oder nur einmal Geld. Du musst
hinschreiben woher und wie viel Geld du bekommst.
Du bekommst Kindergeld. Kindergeldberechtigter ist ein
Elternteil oder Pflegeelternteil. Hier können zwei Kinder eingetragen werden.
Jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft ist unter 15 und bekommt
Waisenrente, Unterhaltszahlungen oder anderweitig Geld (auch Zinsen und so).
WICHTIG:
Alle diese Angaben musst du nachweisen!
- Absetzungen vom Einkommen
3.1 Du
gehst arbeiten und bekommst Geld, hast aber auch Ausgaben deswegen.
Du fährst mit einem Auto zur Arbeit. Du musst hinschreiben: Wo
ist die Arbeit? Wie lang ist die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeit?
Wie oft pro Woche fährst du die Strecke?
Du fährst mit der Bahn oder dem Bus zur Arbeit und hast eine
Monatskarte oder so.
Du hast noch andere Ausgaben wegen der Arbeit, wie einen
zweiten Haushalt oder besondere Arbeitsmittel.
Du bist immer länger als 12 Stunden täglich von zuhause weg
wegen der Arbeit und hast daher Kosten wegen zusätzlicher Verpflegung.
3.2 Du
musst Unterhalt zahlen.
Dein Einkommen wird schon bei der Berechnung von Bafög für
eines deiner Kinder mit herangezogen.
3.3 Du
hast Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Für Haftpflicht und
Hausrat wird eine Pauschale berechnet. Die muss man hier nicht angeben.
Du hast ein Auto und zahlst dafür KfZ-Haftpflicht. Du musst
hier angeben ob du jährlich, halbjährlich oder monatlich zahlst und wie viel
Geld du in diesem Zeitraum zahlst.
Du zahlst für weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Geld.
Du zahlst Beiträge zur Riesterrente oder anderen geförderten
Altersvorsorgen.
Du zahlst eine private Versicherung (z.B. Lebensversicherung)
für deine Kinder (unter 18 Jahren). Du musst hier angeben ob du jährlich,
halbjährlich oder monatlich zahlst und wie viel Geld du in diesem Zeitraum
zahlst.
Mit
deiner Unterschrift versicherst du, dass alles, was du hier eingetragen hast
wahr ist.
Anlage VM –Vermögen
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
- Persönliche Daten….Gut, die sollte jetzt jeder selber wissen…
- Freistellungsaufträge
Ein Freistellungsauftrag ist ein
Dokument, mit dem du deiner Bank oder einem Kreditgeber sagst, dass er von
diesen Kapitalerträgen (z.B. Zinsen) keine Steuern (Kapitalertragssteuern)
abführen darf. Dabei gibt die Höhe des Freistellungsauftrags die Höhe der
maximalen Zinsen an. Liste alle deine Freistellungsaufträge auf und schreibe
hin bei wem du sie hast.
- Konten und Geldanlagen
3.1 Schreibe
hier die Kontodaten aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen auf.
3.2 Schreibe
hier hin wie viel Bargeld jede Person aus deiner Bedarfsgemeinschaft hat.
3.3 Schreibe
hier hin wie viel Spargeld jede Person aus deiner Bedarfsgemeinschaft hat.
Schreibe auf wie viel Zinsen jedes Sparkonto (nicht normales Tagesgeld-Konto) im
letzten Jahr bekommen hat.
3.4 Schreibe
alle Wertpapiere (z.B. Aktien) auf, die Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft besitzen.
Hier musst du hinschreiben wer die Wertpapiere besitzt, um was für eine Art
Wertpapier es geht, wie viel sie wert ist, was du im letzten Jahr für Plus
gemacht hast. Gutschriftenzinssatz, Beleihungszinssatz und Kosten bei
vorzeitiger Auflösung entnimmt dann der Bearbeiter deinen Nachweisen. Du musst
ihn aber darauf hinweisen, dass du hier nichts eingetragen hast.
3.5 Schreibe
hier alle Bausparverträge deiner Bedarfsgemeinschaft auf. Mache ein X, wenn du
deiner Bank schon versprochen hast, dass du mit dem Bausparvertrag deine
Schulden zurückzahlst.
3.6 Schreibe
hier alle Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr auf,
die in deiner Bedarfsgemeinschaft
bestehen. Den Rückkaufswert erfährst du bei der Versicherungsgesellschaft.
- Staatlich geförderte Altersvorsorge
Das sind z.B. die Riester-Rente,
eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Pensionskasse. Hier musst du
hinschreiben wer diese Altersvorsorge besitzt und wie viel Geld angespart
wurde.
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Du oder eine Person deiner
Bedarfsgemeinschaft muss keine Rentenversicherung bezahlen. Die ist zwar sonst
Pflicht, aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn alle Geldanlagen bei Abschnitt 3 der
Altersvorsorge dieser Person dienen, dann machst du dort ein Kreuz im Kästchen.
- Grundstücke
Dir gehört Land oder dir gehört
ein Grundstück oder dir gehört ein Wald. Kreuze an, ob ein Haus darauf steht
oder nicht. Hier musst du hinschreiben: Wie groß ist das Grundstück, wie viel
ist es wert, wie viel Fläche dient zum Wohnen, wie viel davon nutzt du selber,
wie viel kostet dich dieses Grundstück, wie viel Geld bekommst du für die
Verpachtung des Grundstücks.
- Sonstiges Vermögen
Du besitzt wertvolle Dinge, Gold,
Edelmetalle, Schmuck, wertvolle Bilder oder antike Möbel. Schreibe alle
Gegenstände und ihren Wert auf.
- Kraftfahrzeuge
Du besitzt ein Auto oder ein
anderes Fahrzeug, was mit Motor betrieben wird. Hier musst du hinschreiben: Wem
gehört das Auto, wie heißt das Modell und der Hersteller, wie viel musst du
davon noch abbezahlen, wie lautet das Kennzeichen, An welchen Tag wurde das
Auto zugelassen, wir hoch ist der Kilometerstand. Hinweis: Wenn dir das Auto nicht gehört, wenn du es nur
nutzen darfst, wenn es keiner Person in deiner Bedarfsgemeinschaft gehört, dann
musst du es hier nicht mit hinschreiben.
- Schenkungen/Spenden/Übertragungen
Dir oder einer Person in deiner Bedarfsgemeinschaft
wurde in den letzten 10 Jahren etwas geschenkt oder gespendet, was viel Wert
hat. Hier musst du hinschreiben: Wer hat es geschenkt/gespendet, wie viel ist
es wert, Wann wurde es geschenkt/gespendet, wofür wird es verwendet, wer hat es
bekommen.
Mit
deiner Unterschrift versicherst du, dass alles, was du hier eingetragen hast
wahr ist.
Anlage KDU – Kosten der Unterkunft
Wichtig:
Der weiße Teil wird von dir ausgefüllt, der graue Teil wird vom Amt ausgefüllt.
1. Persönliche Daten…kriegste alleine
hin…ich weiß…
2. Unterkunft
2.1
Das Amt will wissen seit wann das Haus, in dem du
wohnst, bezugsfertig ist. Das ist bei einem Altbau-Mehrfamilienhaus immer
schwer zu sagen. Lass das erst mal weg und sprich mit deinem Bearbeiter
darüber. Nur wenn du das Haus selber gebaut hast, ist das, glaube ich, von
einer gewissen Wichtigkeit.
Dann geht es um die Fläche der gesamten Unterkunft und die
Zahl der Räume, Bäder und Küchen. (Falls du nicht gerade eine Villa bewohnst,
ist damit sicherlich nur die Größe der eigenen Wohnung gemeint. Kein Amt kann
allen Ernstes verlangen, dass ich in einem 14-stöckigen Wohnturm anfange die
Räume und Bäder zu zählen.) Also: Es geht hier um deine Unterkunft, deine
Wohnung. Zähle die Räume (eine Raum ist jedes Zimmer, eine Küche ist kein Raum,
ein Bad ist kein Raum).
Wenn du diese Wohnung als WG bewohnst oder an andere
verpachtest, dann schreib hin wie viel Quadratmeter du selbst bewohnst. Wie
viel Quadratmeter werden von dir verpachtet, wie viel stehen leer? Wie viele
Quadratmeter werden gewerblich genutzt? Wenn du in einem Eigenheim wohnst,
schreibe hin: Wie viele Wohneinheiten das Eigenheim hat. Eine Wohneinheit
ist ein baulich abgetrennter Bereich mit einer eigenen Zugangstür.
2.2
Schreibe die Höhe der Miete hin oder die Höhe der
Raten für den Kredit (auf das Haus/die Eigentumswohnung). Schreibe die
Nebenkosten (ohne Heizkosten) hin, die Heizkosten extra und dann die sonstigen
Wohnkosten (das sind nicht Stellplatzkosten, Kabelgebühren, Garagenmiete
oder Telefonkosten). Der Rest, der bis Drittens kommt, ist nur für Leute mit
Eigenheim auszufüllen. Da muss man ankreuzen aus welchen Kosten die Nebenkosten
bestehen.
3. Energiequellen
Kreuze an, wie du heizt. Eine Heizung an der Wand deutet
meistens auf Fernwärme hin. Öl und Gas sind aber gleichfalls möglich. Entweder
steht das in deinem Mietvertrag oder du rufst deine Hausverwaltung an.
TIPP: Frage
am besten vor dem Ausfüllen bei der Hausverwaltung nach einer
Quadratmeterauflistung mit Heiz- und Nebenkostenauflistung und Mietpreisangabe.
Wenn du das Holz oder Öl selbst kaufst zum Heizen, dann mache
darunter ein Kreuz.
Wenn beim Kochen Flammen auf dem Herd sind, dann kochst du mit
Gas, andernfalls mit Strom. (Eine weitere Variante ist möglich, das wäre dann
offenes Feuer als einzig logische Möglichkeit.)
Dezentrale Heizung von Warmwasser erkennt man ziemlich einfach
an einem kleinen Kasten (ca. 40 cm hoch, 20 cm breit, 20 cm tief) in Bad oder
Küche unter dem Waschbecken bzw. der Spüle. Das ist ein Boiler bzw.
Durchlauferhitzer. Den gibt’s in sehr alten Altbauten auch noch mit Gas, da ist
der Kasten etwas größer und es zügeln kleine Flammen in einer Öffnung. Wie man
das allerdings nachweisen soll…keine Ahnung, ich denke so etwas steht auch im
Mietvertrag.
Tipp: Da du
deinen Mietvertrag sowieso bei der Abgabe mitbringen musst und als Kopie
vorlegen musst, kläre das gleich mit dem Bearbeiter vor Ort.
4. Wohnverhältnisse
Du lebst mit anderen Personen in der Unterkunft. Schreibe hin
wie viele das sind.
Ein freies Wohnrecht ist der Anspruch auf kostenlose
Überlassung von Wohnraum (z.B. testamentarisch verfügt). Das heißt derjenige
darf im Eigentum eines anderen wohnen, ohne dafür zu bezahlen. Das muss immer mit einem Notar auf einer Urkunde
aufgeschrieben worden sein.
5. Angaben zum Vermieter
Hier schreibst du die Kontodaten der Person hin, an die du
deine Miete überweist. Das steht auch alles im Mietvertrag.
Mit
deiner Unterschrift versicherst du, dass alles, was du hier eingetragen hast
wahr ist.
Noch
was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter
zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele
aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden
entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit
übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.
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Bildnachweise:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/bb/Riedel_Skelett_2_Ausschnitt.PNG
By Gottlieb Friedrich Riedel [Public domain], via Wikimedia Commons
Danke sehr hat mir sehr geholfen
AntwortenLöschenDa , a fost de mare ajutor . explicit si clar .
AntwortenLöschenStatt meinen Kommenttar zu löschen, könnte man doch ehrlich schreiben: weiß ich nicht. Oder? hier meine email, falls es so peinlich ist: anka.himmelreich@gmx.de
AntwortenLöschenIch habe Ihren Kommentar nicht gelöscht. Hätte ich ihn gelöscht, stünde hier ein Vermerk, dass ein Kommentar entfernt wurde. Steht hier aber nicht. Vielleicht wurde Ihr Kommentar gar nicht veröffentlicht, weil es einen Fehler gab, dafür kann ich aber nichts. Bitte schreiben Sie Ihre Frage doch noch einmal, ansonsten kann ich nciht darauf antworten.
LöschenHallo ihr Lieben,
AntwortenLöschenich habe ein paar Fragen und vielleicht gibt es ja jemanden da draußen, der etwas darüber weiß :)
Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt. Alle weiteren Anlagen, die beim Ausfüllen des HA gefordert wurden, habe ich auch ausgefüllt. Das waren bei mir nur die Anlagen EK und KDU. Bei der Frage nach Vermögen im HA, habe ich zuerst überlegt, ob ich "ja" oder "nein" ankreuzen muss. Dann habe ich nachgelesen und in einer Jobcenter-Broschüre gefunden, dass Vermögen erst als Vermögen zählt, wenn es den Betrag 150€*Lebensjahre (das wären bei mir 4500€) übersteigt. Da ich nicht mal annähernd an 4500€ komme und auch der Meinung bin, dass ich kein Vermögen besitze, habe ich das Kreuz bei Vermögen auf "nein" gesetzt und demnach die Anlage VM auch nicht ausgefüllt.
Nun war ich heute endlich nach zusammenstellen aller Unterlagen (HA + EK + KDU + jeweilig verlangten Nachweise wie Praktikumsvertrag, Gehaltsabrechnung, Mietvertrag, Krankenkassenbescheinigung usw.) im Jobcenter und wollte alles abgeben. Die Dame dort packte mir nochmal die ganzen anderen Anlagen zusammen und meinte, ich solle die ausfüllen. Ich dachte mir nur, hä ist die blöd, wieso? Ich habe mich schon ausführlich mit dem Antrag und allen Anlagen beschäftigt und die ausgefüllt, die auf mich zutreffen. Die Anlagen, die nicht auf mich zutreffen muss man doch nicht ausfüllen, oder etwa doch?
Und wenn ja, wie? Soll ich alles auf der Anlage durchstreichen und dann die durchgestrichene Anlage unterschrieben?
Wäre toll wenn einer eine Antwort darauf hat.
Hier eine viel zu späte Antwort meinerseits. Bei den verschiedenen Anlagen zum ALG 2 Antrag (bei mir z.B. EK und Einkommensbescheinigung) gebe ich nur meine persönlichen Daten an (1.1) und am Ende das Datum und meine pers. Unterschrift. Die einzelnen Paragraphen streiche ich komplett diagonal durch, sodass klar wird das ich dazu keine Angaben machen kann. Hat bisher immer gut funktioniert und hat sich noch niemand beschwert. LG
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